Insolvenzrecht Pfändung

Moin Moin habe eine Frage zur einer insolvenz , habe eine abgeschlossene Insolvenz und wollte nun eine Lebensversicherung kündigen , nun schreibt die Vers. das es nicht geht da noch Pfändungen drauf sind .Ich war der Meinung das es mit der Insolvenz erledigt ist , kann dazu einer was schreiben ?
Gruß und frohes Fest

Hallo!

Und das ist so überraschend ?
Offenbar ist das eine Kapital-Lebensversicherung . Und die gehört in die Insolvenzmasse und ist pfändbar.

Eine der wenigen Ausnahmen wäre z.B. eine nicht vor dem Rentenalter von 60 Jahren kündbare Versicherung, die als monatliche Rente gezahlt wird. Also nicht als Kapitalsumme ausgezahlt wird.
So eine VS wäre vor Pfändung geschützt.

MfG
duck313

Ja aber die Insolvenz ist lange abgeschlossen , seit 4 Jahren erledigt .Es gibt also keine Insolvenzmasse mehr oder sehe ich das falsch .

Hallo,

diese Versicherung dürfte eigentlich gar nicht mehr bestehen. In einem ordnungsgemäßen
Insolvenzverfahren muss man nämlich alle Lebensversicherungen angeben, die man bei Vertragsablauf
oder vorzeitiger Kündigung in einer Summe in Bar ausgezahlt bekommt.
Der Insolvenzverwalter kündigt diese dann und führt den Rückkaufswert der Insolvenzmasse zur Verteilung an alle Gläubiger zu.

Hat man also diese Versicherung nicht angegeben, kann das zur Rücknahme der Restschuldbefreiung führen, wenn ein Gläubiger davon Kenntnis erhält.

Frohes Fest

hallo!

So ganz verstehe ich das dann nicht.

Entweder sie war kündbar und pfändbar, dann hätte die Summe an die Gläubiger verteilt werden müssen.
Kann es sein, es war vorher nicht kündbar ?

Sonst müsste man wohl den Insolvenzverwalter ansprechen oder die Gläubiger, die den Pfändungsvermerk bei der Lebensversicherung zurückziehen müssen.
Eigentlich muss man doch etwas schriftlich vorliegen haben (Restschuldbefreiung). Damit müsste man doch gegenüber der Versicherung belegen können, evtl. noch vorliegende Pfändungen sind hinfällig geworden.

Naja die Gläubiger wussten ja von der Vers. und haben am Verfahren teilgenommen .

Das kann nicht sein, weil dann gäbe es die Versicherung nicht mehr.

Hallo!

Solche Leichen im Keller kommen gelegentlich vor - natürlich nur versehentlich aufgrund schierer Vergesslichkeit. Bei groben Pflichtverletzungen des Schuldners kann tatsächlich auch nachträglich die Restschuldbefreiung in Gefahr geraten. Dies aber nur im Laufe eines Jahres nach erteilter Restschuldbefreiung. Danach können die Leichen aus dem Keller geborgen werden; für Gläubiger gibt es keine Handhabe mehr.

Gruß
Wolfgang

Hallo

und frohe Weihnachten wünsche ich.

Dazu

Danach können die Leichen aus dem Keller geborgen werden; für Gläubiger gibt es keine Handhabe mehr.
stimmt so nicht, siehe § 203 InsO
§ 203
Anordnung der Nachtragsverteilung
(1) Auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder
von Amts wegen ordnet das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung an, wenn
nach dem Schlußtermin
1.zurückbehaltene Beträge für die Verteilung frei werden,

Beträge, die aus der Insolvenzmasse gezahlt sind, zurückfließen oder
3.
Gegenstände der Masse ermittelt werden.
(2) Die Aufhebung des Verfahrens steht der Anordnung einer
Nachtragsverteilung nicht entgegen