Hallo liebe Experten,
angenommen jemand ist im Insolvenzverfahren, verheiratet und die Steuererklärung wird zusammen veranlagt.
Wird die zu erwartende Steuererstattung komplett vom Treuhänder eingezogen um die Gläubiger des Insolventen zu befriedigen oder muss die Erstattung personenabhängig berechnet werden?
Also das Ehepaar bekommt zusammen bsp. 2000 € erstattet und der Treuhänder muss ausrechnen wie groß der Anteil des Schuldners ist und dieses einfordern?
Was ist wenn die Erstattung auf das Girokonto des Solventen geht und dieser sich weigert das Geld dem Treuhänder auszuhändigen?
Grüße
Bori