Insolvenzrecht und Bankenwillkür

mein Mann hat 2007 sein Gewerbe abgemeldet, er war 15 Jahre Selbsständig und im letzten Jahr auch noch angestellt bei einer großen Firma .
angestellt. Er mußte wegen hoher Schulden Insolvenz anmelden.

Jetzt nach 2 Jahren hat mein Mann von einer Bank , die zu guten Zeiten eine Bürgschaft für ihn hinterlegt hatte , aufgefordert sein Ladengeschäft das er angeblich an die Bank abgetreten hat der Bank auszuhändigen. dazu wolle man ihn dort im Geschäft , welches er nicht und nie hatte an dieser Stelle aufsuchen,
Mein Mann fragte telefonisch nach und wurde sehr arrogant und herablassend behandelt. Muss man sich sowas gefallen lassen? Wie kann eine Bank in einem bereits bestätigten Insolvenzverfahren zu solchen Mitteln greifen, ist das legal
Nun bekommt mein Mann auch noch Besuch von seinem Insolvenzverwalter, der sich meine Lagerhalle anschauen will. Ich bin mit meinem Mann seit 2009 verheiratet und habe seit 2005 einen Groß und Einzel( online Handel)
Ich glaube dies kommt alles durch diese Bank
Muss ich mir das gefallen lassen .
Danke

Nö…der IV scheint ja schon informiert zu sein wenn er sich „deine“ Lagerhalle anschaut, so ist das schon ok. Denn er wird festgestellt haben, dass es nix mit der InsO zu tun hat.

Noch ein Tipp… wenn sich innerhalb der Inso ein GL meldet, dann immer freundlich das Aktenzeichen der INso mitteilen und den Namen und Anschrift des Inso verwalters…sonst keinerlei weitere Auskünfte geben und schon gar nicht da anrufen und was regeln wollen …Das macht alles der Insiverwalter.