Kann eine „Einzelperson“ gegen einen Schuldner, der ebenfalls „Einzelperson“ (also beide haben Firmen) ist, einen Antrag auf Insolvenz stellen?
Es geht hier darum, dass es natürlich möglich ist, gegen eine Firma bei vermeintlicher Zahlungsunfähigkeit Insolvenz-Antrag zu stellen. Hier stellt sich jedoch im Speziellen die Frage, ob das jedwede Geschäftsform kann? Oder aber, ob das gegen jedwede Geschäftsform möglich ist. Z.B. soll gegen eine „Einzelperson“ nur das Finanzamt bzw. die Krankenkasse eine solche Möglichkeit der Antragstellung haben.
Wenn man da einmal genauere Auskunft bekommen könnte?
Hallo!
Kann eine „Einzelperson“ gegen einen Schuldner, der ebenfalls
„Einzelperson“ (also beide haben Firmen) ist, einen Antrag auf
Insolvenz stellen?
Das geht. Fragt sich nur, was sich der Gläubiger von solchem Vorgehen verspricht. Die Insolvenz des Schuldners ist meistens der GAU bezüglich der Einbringbarkeit einer Forderung.
Gruß
Wolfgang
Moien,
die Insolvenz ja, aber nicht der enstprechende Antrag - der kann den Schuldner animieren zu zahlen und wenn eh kein Geld kommt - was hat man zu verlieren ;o)
Bernd
Hallo!
Also meistens bringt es, jedenfalls was Privatpersonen anlangt, nichts, wenn man als Gläubiger hier Konkurs beantragt. Das Problem ist aber hier oft, dass der Kostenaufwand für den Konkursantrag höher ist, als die zu erwartende Quote. Ist genug zu verwertendes unbelastetes Vermögen vorhanden (was bei Privatpersonen fast nie der Fall ist), dann kann so ein Antrag des Gläubigers Sinn machen.
Sonst ist es, gerade bei Privatpersonen, schon oft so, dass man im Insolvenzfalle zumindest ein bisschen etwas bekommt, während man sonst überhaupt nichts bekommt, außer man ist bei der Gehaltsexekution vorne drinnen. Spätestens wenn dann der Schuldner aufhört (offiziell) zu arbeiten, ist es aus und man kriegt meistens gar nichts. Da ist ein Insolvenzverfahren oft besser.
Gruß
Tom
Hallo!
Zunächst „Vielen Dank“ für die bisherigen Antworten. Eine Frage ist aber vielleicht nicht richtig gestellt worden.
Man ist sich nicht sicher, ob man gegen alle Arten von Firmen diesen Antrag stellen kann! Mir ist z.B. zu Ohren gekommen, dass gegen eine „Einzelperson“, die eine Firma besitzt, nicht möglich sei, einen Insolvenzantrag zu stellen. Lediglich Institutionen wie z.B. Krankenkassen und Finanzämter dürften hier in dieser Form tätig werden. Ist das so richtig? Gibt es wirklich Ausnahmen von der Regel?
Danke!
Yoyo
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Hi,
Mir ist z.B. zu Ohren gekommen,
dass gegen eine „Einzelperson“, die eine Firma besitzt, nicht
möglich sei, einen Insolvenzantrag zu stellen. Lediglich
Institutionen wie z.B. Krankenkassen und Finanzämter dürften
hier in dieser Form tätig werden. Ist das so richtig? Gibt es
wirklich Ausnahmen von der Regel?
Nein, gibt es nicht! Jeder kann gegen jede insolvenzfähige Person Insolvenzantrag stellen.
Tatsache ist aber, dass es in der Realität genau die Krankenkassen und Finanzämter sind, die solche Anträge stellen. Die haben sich gewissermaßen in eine öffentliche „Ordnungsfunktion“ versetzt, wenn man es so nennen will.
Gruß Oskar