Hallo ihr Lieben
Weiß oder kennt vielleicht irgend jemand eine Page auf der nicht nur die 5 Durchführungswege der bAV erklärt sind, sondern auch die Schutzmechanismen bei eintretender Insolvenz dargestellt sind?
DANKE!
Hallo ihr Lieben
Weiß oder kennt vielleicht irgend jemand eine Page auf der nicht nur die 5 Durchführungswege der bAV erklärt sind, sondern auch die Schutzmechanismen bei eintretender Insolvenz dargestellt sind?
DANKE!
ein kompetenter Berater kann da weiter helfen.
ein kompetenter Berater kann da weiter helfen.
^^aaaaaaaaha.
Hallo,
schau bitte unter http://www.psvag.de/
Bitte
Liebe Bettina,
vielen Dank.Sehr hilfreich, nur leider sind nicht alle Durchführungswege durch den PSVaG abgesichert.
Ich suche eigentlich eine Auflistung aller Durchführungswege mit expliziter Auflistung der Haftung / des Schutzes bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, des Versicherungsunternehmens o.ä.
Hallo,
eine Antwort in kürze:
Bei Direktzusage: PSV aG
U-Kasse und Pensionsfonds: zunächst die zahlt die U-kasse bzw. der PF, dann der Arbeitgeber, dann der PSV
Bei Direktversicherung/Pensionskasse: zunächst die Versicherung, dann Protector, falls der nicht hilft ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Wenn er auch nicht kann hat der Rentner Pech.
Grüße
Hallo, kann leider nicht erkennen ob Mann oder Frau
Du kannst unter dem Suchbegriff noch mal schauen:
Stichwort Haftung
http://wapedia.mobi/de/Betriebsrente
Gemäß § 1 a BetrAVG haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass von den künftigen Entgeltansprüchen durch Entgeltumwandlung Beträge für ihre betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Für die dadurch begründeten Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge hat der Arbeitgeber einzustehen, auch wenn eine Direktversicherung abgeschlossen wird und diese nicht leistet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
Im Internet gibt es so weit mir bekannt keine Feinaufstellung.
Falls der Arbeitgeber eine Versicherung wählt, so sollte er sich immer eine Haftungsfreistellung seiner ausgewählten Gesellschaft geben lassen.
Oder schreib Du eine Versicherungsgesellschaft an und frag ob Sie Dir eine genaue Auflistung zusenden können.
Beide Seiten sollten die Verträge immer genau lesen - bevor sie unterschrieben werden. Dies ist leider in den meisten Fällen nicht der Fall.
Bitte
Leider nein, Deine Weiterbildung solltest Du allerdings in Seminaren wahrnehmen und nicht bei wer weiß was.
Ich vermute mal, meine Antwort war für Dich noch nicht so recht zufriedenstellend? Ich kenne es aus diesem und ähnlichen Foren, dass zu so speziellen Themen oft über Wochen hin- und her gemailt wird. Und am Ende dann doch immer noch nicht klar ist, wie der Sachverhalt ist.
Ich bin der Meinung, wenn man eine BAV abschließt, sollte man sich einen Berater suchen, dem man sein Vertrauen langfristig schenken kann. Der kann solche Fragen durchaus beantworten.
Wenn Du Deine Frage präziser gestellt hättest, wäre es evtl. einfacher Dir zu helfen. Eine Seite, auf der **alle fünf** Durchführungswege in Bezug auf Insolvenz dargestellt sind, kenne ich nicht.
Grüße nach wo auch immer,
humoer.
https://www.swisslife-weboffice.de/login.app.html
versuchs mal hier… manche Sachen sind frei zugänglich…
worum geht es denn genau?
Grüße
V. Riegel
Hallo LennyHennry,
was möchtest Du denn wissen?
lG
Heinrich
Hallo,
leider kenne ich keine Page die die gewünschten Ausführungen macht und könnte auch nur diverse Suchmaschinen bedienen.
Obwohl der Insolvenzschutz der Durchführungswege für normale Arbeitnehmer recht einfach grob zu skizzieren ist. Direktversicherung und Pensionskasse werden als sicher angesehen, sodass hier kein extra BAV-Insolvenzschutz besteht. Dieser soll gegeben sein, da die entsprechenden Trägerunternehmen (Versicherung) entsprechend beaufsichtigt werden und darüberhinaus durch Protektor ein Insolvenzschutz besteht.
Die anderen 3 Durchführungswege sind über den Pensionssicherungsverein nicht nur mit Beiträgen belastet sondern auch entsprechend Insolvenzgeschützt.
Im Detail wird es dann schon interessanter und mein erster Anlaufpunkt bei Informationssuche wäre hier der Pensonssicherungsverein selbst.
viele Grüße
Thomas
hallo zurück
die frage kann ich so nicht beantworten, meinten sie arbeitgeberinsolvenz, versicherungsinsolvenz, arbeitgeberinsolvenz…
oder zur not einfach mal ihren berater für die betriebliche altersvorsorge fragen…
mfg
www.bav-werkstatt.de
VIELEN DANK! Das sind die Antowrten, die ich gesucht habe
Gruß
Leider nein, Deine Weiterbildung solltest Du allerdings in
Seminaren wahrnehmenund nicht bei wer weiß was.
^^scheinbar reicht es dennoch hier nachzufragen
Hallo
In der Insolvenzabwicklung spielt der Zeitpunkt einer entstandenen Forderung eine wichtige Rolle – vor allem für Sie als Arbeitnehmer, da Sie im Gegensatz zu allen anderen Gläubigern nicht nur Ihre Forderungen zur Tabelle anmelden können, sondern auch einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Deshalb haben wir dieses Thema unterteilt in 3 Phasen:
• Rückständige Beiträge im Insolvenzgeldzeitraum
• Rückständige Beiträge vor dem Insolvenzgeldzeitraum
• Anspruchsberechtigter an der Versicherung/Leistung nach Insolvenzeröffnung und Insolvenzsicherung durch den PSVaG
Für nähere Infos wende Dich bitte an uns:
Hallo!
Schon mal bei Wikipedia versucht?
Grundsätzlich gelten Pensionskasse und Direktversicherung als sichere Durchführungswege, so dass die gesetzliche Insolvenzsicherung nicht greift, Pensionszusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein.
Viele Grüße
Marcus
Hallo lenny Hery,
geh mal auf www.yildiz-allianz.de und wurschtel dich mal durch bis du bei BAV angekommen bist
Beim googlen nicht nur BAV und/oder Durchführungswege eingeben sondern mal bewußt nach Pensionssicherungsverein (PSV) suchen.
BG D.Burmeister
Entschuldigung, ich habe die mail wohl übersehen und hoffe das trotzdem geholfen wurde.
Liebe Grüße Vero