Guten Tag, jemand befindet sich im privaten Insolvenzverfahren. Er möchte sich eine kleinere, billigere Wohnung suchen. Darf er die zurückerhaltene Kaution für die Anmietung (neue Kautionszahlung) verwenden, oder fällt die Summe an den Insolvenzverwalter?
Gruß, Manfred
Hallo Herr Sieverts,
ich denke schon, dass „jemand“ die ausgezahlte Kaution wieder als solche verwenden kann, da es ja im Interesse der Gläubiger liegt die Wohnkosten zu senken. Sollte die neue Kaution jedoch unter der alten liegen, fällt der Rest jedenfalls in die Masse.
Eine rechtswirksame Auskunft unter Angabe der Quellen kann ich Ihnen aber hier nicht geben, das ist nur ein Gefühl aufgrund der Erfahrung.
Man sollte im Zweifel vorher den Verwalter fragen.
Ich bedaure Ihnen nicht verbindlich helfen zu können, wünsche dennoch frohe Feiertage und ein gutes neues Jahr.
Mfg
Nina Corso
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Hallo Manfred!
Sorry, weiß nicht genau, aber ich denke schon, dass er das Geld nicht behalten kann! Ich hoffe, die anderen haben dir geholfen.
LG
Tanja
Guten Tag, jemand befindet sich im privaten
Insolvenzverfahren. Er möchte sich eine kleinere, billigere
Wohnung suchen. Darf er die zurückerhaltene Kaution für die
Anmietung (neue Kautionszahlung) verwenden, oder fällt die
Summe an den Insolvenzverwalter?
Gruß, Manfred