Insolvenzverfahren

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!

Komme an einer Stelle nicht weiter:

  1. was ist der Unterschied zwischen Restschuldbefreiung und Insolvenzverf.?

  2. Restschuldbefreiung ( = schuldenfrei) ausgesprochen ist auch Inso verf. ( z. B. kein Verwalter mehr u.s.w.) beendet?

Danke im Vorraus!!

mfg + vlg!!!

Hallo britt 1206,
hier zu Deiner Frage. Die Insolvenz wird angemeldet entweder durch Dich oder durch einen Dritten. Dann werden alle Unterlagen gesammelt, also alle Schuldner durch Dich angegeben dann müssen die Schuldner die Schulden anmelden, die sie denken, dass Du sie hast. Das wird dann irgendwann bestätigt und wenn alles zusammen ist, dann wird das Verfahren geschlossen. Ab dann kann nicht mehr angemeldet werden. Bei der Anmeldung der Inso muß gleichzeitig die Restschuldbefreiung beantragt werden durch Dich.
Das heißt, wenn das Insoverfahren nach 6 Jahren durch ist und dann nach einem weiteren Jahr niemand widersprochen hat, wird die Restschuldbefreiung durch das Gericht erteilt. Dann bist Du alle Deine Schulden los, auch die nicht angemeldeten. Ein Insoverwalter ist nur solange eingeschaltet bis das Verfahren eröffnet wurde, danach wird zwar meistens der gleiche Mensch genommen seitens der Gerichte. Der ist dann aber nur noch dafür zuständig, Dein eingezahltes bezw. eingezogenes Geld an die Gläubiger zu verteilen, während der Insoverwalter vor Eröffnung einen großen Teil der eventuell noch vorhandenen Gelder bekommt.
Je nach Größe der Firmen (siehe Karstadt, da hat Herr Dr. Görg immerhin irgendsowas wie 20 Mio € in sein Säckel gesteckt, falls ich das richtig in Erinnerung habe)
Ich hoffe, dass ich alles richtig und verständlich wiedergegeben habe übernehme dafür aber keine Haftung.
Ingridinso

Hi!
Also,das erste Insolvenzverfahren ist das gerichtliche.
D.h. man bekommt Post vom Gericht worin steht:
"Hiermit ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen von XXX eröffnet.
Dieses wird,nach ca. einem Jahr,manchmal früher, auch vom Gericht wieder beendet.Auch hierüber bekommt man vom Gericht eine Nachricht.Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Wohlverhaltensperiode.
Im Jahr des gerichtlichen Verfahrens bekommt der Insolvenzverwalter alle Steuerguthaben direkt vom Finanzamt.Ab der Nachricht,das das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist,bekommst Du diese Guthaben wieder.(Kfz/Einkommenssteuer)Zu diesem Zeitpunkt wird der Insolvenzverwalter zum Treuhänder,der die Wohlverhaltensperiode überwacht
(pfändbares Einkommen,Wohnsitzwechsel,Arbeitsplatzwechsel etc.) und behätlt somit in etwa seine Funktion.Es kann auch ein neuer Treuhänder zugewiesen werden.Er kontrolliert dein Einkommen und bekommt deine Abrechnungen.Wie vorher auch schon.
Die Restschuldbefreiung muss mit dem Insolvenzverfahren beantragt sein.Wenn diese dann gerichtlich zugesagt wird,erhälst Du diese nach Ablauf der 6 Jahre.Erst dann endet die Verbraucherinsolvenz.Hoffe das hat geholfen?! LG

Hallo,

zu 1.
Ein Unterschied zwischen Restschuldbefreiung und Insolvenzverfahren gibt es nicht.
Das Insolvenzverfahren läuft 6 Jahre.
Die Restschuldbefreiung fängt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens an „zu laufen“. Es gibt aber auch die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu verkürzen mit einem sogenannten Insolvenzplan. Oder, wenn man Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, kann man bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan auch die Restschuldbefreiung erlangen ohne einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen zu müssen. Vielleicht solltest du deine Frage etwas genauer stellen, denn mit so einzelnen Stichpunkten kann keine konkrete Antwort gegeben werden.

zu 2.
Restschuldbefreiung = von der Restschuld befreit = schuldenfrei. Im Restschuldbefreiungsverfahren während dem Insolvenzverfahren gibt es nur noch einen Treuhänder in der Wohlverhaltensphase. IN dem Wort „Restschuldbefreiung“ steckt schon die Bedeutung (s.o.). Die Restschuldbefreiung gilt allerdings nur für die angemeldeten Forderungen im Insolvenzverfahren. Die Verfahrenskosten für den Insolvenzverwalter/Treuhänder und Gerichtskosten müssen sind nicht in der Restschuldbefreiung mit enthalten. Zudem sind auch Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Ich hoffe, dass ich die Fragen entsprechend beantworten konnte. Falls nicht, einfach die Fragen konkreter stellen.

Bezüglich dem Insolvenzverfahren oder der Restschuldbefreiung kann man seitenweise Ausführungen machen. :wink:)))

Liebe Grüße
N

Hallo zurück,

meines Wissens nach erfolgt zunächst das Insolvenzverfahren (6 Jahre lang), und anschließend gibt es dann die Restschludbefreiung.

Gruss Tom

Hallo

Sobald du die 6 Jahre Insolvenzverfahren rum hast wird dir die Restschuldbefreiung vom Gericht angekündigt und nach ca 6 Wochen, wenn keine Gründe der Versagung ausgesprochen werden, dann bekommst du Post vom Gericht und die Restschuldbefreiung wird dir erteilt
der Insolvenzverwalter hat nach 6 Jahren nichts mehr zu bedeuten. aber du bekommst zu jedem Schritt Post vom Gericht.