ich bin selbstständig mit einer kleinen Fahrschule. Nun habe ich einen ehemaligen Fahrschüler, der bereits die Zwischenrechnung nicht bezahlt hat. Die Angelegenheit habe ich meiner Anwältin zum Eröffnen des Mahnverfahrens übergeben. Ich habe nun einen Titel. Heute habe ich ein Schreiben des Caritasverband erhalten, der wohl mit der finanziellen Regelung beauftragt wurde. Daraus ist ersichtlich, dass der junge Mann lediglich 400 € Einkommen plus ergänzender Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage erhält. Nun ist der junge Mann bereit mtl. 50 € für alle Gläubiger (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Telekom, Mobilcom, Kreisverwaltung) für seine Schulden in Höhe von knapp 8000 € abzuzwacken. Dafür sollen die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten! Das heißt in meinem Fall, dass ich gerade mal die Anwaltskosten sowie ein „Trinkgeld“ erhalte. Im Gegenzug soll ich den Titel zurück geben und die Angelegenheit wäre somit erledigt.
Bin ich nicht damit einverstanden, wäre von einem „Nullplan“ auszugehen und die Gläubiger erhalten nichts.
Ist es wirklich so oder kann ich in ein paar Jahren, sollte der junge Mann irgendwann einmal auf die Füße kommen, von dem Titel Gebrauch machen und die gesamte Forderung erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann
leider ist es wirklich so. Das Verfahren in dem der junge Mann sich gerade befindet nennt man „außergerichtliche Schuldenbereinigung“. Hier wird versucht eine außergerichtliche Regelung mit den Gläubiern herzustellen. Sofern dies scheitert, wird der Insolvenzantrag gestellt. Das Scheitern gilt bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung auch dann, wenn ein Gläubiger sich nicht meldet bzw. einer „nein“ sagt. Ich schätze mal, dass nicht alle Gläubiger dem Plan zustimmen.
Dein Geld bzw. Titel ist weg. Selbst die Kosten für den Anwalt, die du bereits bezahlt hast. Diese werden dann mit in dem Verfahren angemeldet und mit berücksichtigt.
Allerdings ist der junge Mann schlechter gestellt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, da das Verfahren an sich 6 Jahre dauert, zwar dann ohne Schulden mehr, doch in der Schufa bleibt das Insolvenzverfahren noch weitere 3 Jahre bestehen. Somit sind ihm dann ingesamt 9 Jahre die Hände gebunden.
Vielleicht findet der junge Mann auch eine Festanstelung und es gibt pfändbare Beträge aus dem Einkommen, die dann quotal auf die Gläubiger verteilt werden können. Hierzu muss ich gleich vorab sagen, dass zuerst die Verfahrenskosten nach § 54 InsO - also Gerichts- und Verwaltervergütung - von den eingezogenen Beträgen bezahlt werden und dann erst die Gläubiger ein paar Cent sehen.
Es ist leider so, das du entweder die paar cent nimmst oder aber gar nichts bekommst.
Mit der Annahme des Ratenzahlungsplanes aller Gläubiger,wird die Zahlung anteilig an der Höhe der Schulden auf die Gläubiger aufgeteilt.
Sagt auch nur einer nein, wird das so genannte null Verfahren eingeleitet.
Sollte der junge Mann allerdings in den sechs Jahren der Laufzeit mehr verdienen, was er nachwiesen muss, dann kann es unter Umständen mehr geben.
ansonsten ist es wirklich so, das mann nichts bekommt, da auf jeden Fall von den eingegangen Zahlungen zuerst einmal die Ferichts und Insolvenzverwalter Kosten begleicht , die nicht unerheblich sind, erst dann geht Geld an die Gläubiger.
Also Fazit ist, entweder ein bischen Geld mit dem Ratenplan, oder eventuell gar nichts. Auf jeden Fall sind die Schulden so oder so nach 6 Jahren weg und nicht mehr einklagbar oder eintreibbar, den Titel kann man dann vergessen.