Insolvenzverfahren

Hallo,

ich habe eine Frage zum Insolvenzverfahren:

Ich bin gleichzeitig Schuldner und Gläubiger. Laut dem Insolvenzverwalter muss ich erst meine „Schulden ca. 300 €“ bezahlen und dann hoffen das ich mein „Guthaben ca. 550 €“ ausgezahlt bekomme.
Kann mir jemand einen Tipp geben ob das wirklich so ist.
Danke

Sie sollen natürlich die Schulden bezahlen, aber das heisst noch lange nicht, dass Sie Ihr Geld bekommen. Ausserdem muss die vorhandene Summe durch alle Gläubiger zu gleichen %Teilen ausbezahlt werden, so überhaupt was da ist. Es müssten also alle Gläubiger ihr Geld bekommen, wenn Sie Ihr Geld bekommen würden.
Wohl sehr unwahrscheinlich, denn wer meldet Insolvenz an, wenn er seine Schulden alle bezahlen kann?
Gruss

SO IST ES LEIDER
kein Insolvenzverwalter wird sich darauf einlassen,
daß dieses verrechnet wird

Hi!
Dafür müsste ich wissen,was es für Schulden sind die erst beglichen werden müssen,und dann noch,um was für ein Guthaben sich handelt.LG

Hallo,

die Schulden sind aus einer Jahresabschlussrechnung, die ich nie bekommen habe. Und das Guthaben sind mon. Abschlagszahlungen für nicht erhaltene Stromlieferungen.

Hi!
Dafür müsste ich wissen,was es für Schulden sind die erst
beglichen werden müssen,und dann noch,um was für ein Guthaben
sich handelt.LG

Im Prinzip ja…versuch doch mal ob eine Aufrechnung machbar ist

Guten Abend,

wenn Sie qualifiziert verrechnet, beziehungsweise die Aufrechnung erklärt haben, dann hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch mehr. Jedenfalls ergibt sich das aus Ihrem Vorbringen.

Aber mit Verlaub - warum machen Sie überhaupt eine Insolvenz? Hierzu haben Sie keine Verpflichtung.

Wenn Sie sich freiwillig gerne entmündigen wollen, dann haben Sie sicher das Richtige getan. Wenn Sie aber aus Ihrer Problematik herauskommen wollen, dann war Ihr Weg sicher falsch. Oder haben Sie eine Regel-Insolvenz, die durch einen Dritten beantragt worden ist?

Guten Abend,

ich glaube ich habe mich unverständlich ausgedrückt.
Es handelt sich um ein Insolvenzverfahren eines Stromanbieters. Ich bin dort Gläubiger (Restguthaben) und Schuldner (Jahresabrechnung 2010).

Sorry, aber dieser Sachverhalt ist unverständlich. Den müssen Sie bitte näher erläutern.

sorry keine ahnung
meine aber, daß eine aufrechnung erlaubt ist, es sei denn es liegt eine besondere behandlung in eben jenem, bei dem eine aufrechnung unzulässig ist.
gruß
Michael

Guten Morgen,

dann trifft das gleiche zu. Wenn Sie die Verrechnung erklärt haben, dann kann der Insolvenzverwalter diese Beträge von Ihnen nicht erfordern.

Ihre neuerliche Darstellung rechtfertigt allerdings die Annahme, dass das, was Sie offensichtlich „überzahlt“ haben, eine Vorauszahlung ist. Die Vorauszahlung ist stets mit der Endabrechnung verrechenbar.

Wenn’s professionell gemacht wird, klappt´s.

Viel Glück.

Hallo Soll das heißen Sie haben insgesamt nur 300 Euro Schulden ?
Normalerweise ist es so dass der Insolvenzverwalter alle „Guthaben“ einsammelt und dann an die Gläubiger und sich selbst verteilt. Falsch erst an sich selbst und dann die Gläubiger. Wenn dann nirgentwo mehr Schulden sind (Verfahrenskosten,Beratungskosten usw.) kann es passieren dass Sie noch etwas ausgezahlt bekommen.

Gruß Juegud

Hallo,

ich habe eine Frage zum Insolvenzverfahren:

Ich bin gleichzeitig Schuldner und Gläubiger. Laut dem
Insolvenzverwalter muss ich erst meine „Schulden ca. 300 €“
bezahlen und dann hoffen das ich mein „Guthaben ca. 550 €“
ausgezahlt bekomme.
Kann mir jemand einen Tipp geben ob das wirklich so ist.
Danke

Als Schuldner / Insolventer hat man jegliches Guthaben anzugeben bzw. in die Insolvenzmasse einzuzahlen, dies dient der Befriedigung der Gläubiger und leider auch der Begleichung der Kosten für den Insolvenzverwalter. Da zu Beginn eines Verfahrens nicht klar ist, wie viel Geld zusammen getragen werden kann (und ob es überhaupt Vermögen bzw. einzutreibende Schulden gibt…), ist auch nicht klar, ob die Gläubiger Geld sehen, wann sie es bekommen und wieviel. Wieviel hängt von der Quote ab, die erst nach Beendigung des Verfahrens ermittelt wird. Da das Verfahren i.d.R. 6 Jahre dauert, ist vorher nicht mit Geld zu rechnen und dann auch nur mit einer Quote von im Durchschnitt 3-5 % der Forderung. Es tut mir leid, hier keine andere Auskunft geben zu können… Falls also 300 € vorhanden sind, würde ich diese lieber nicht in der Hoffnung, daraus 550 € zu machen, einzahlen!
LG

Hi!
Dies hier ist mir unbegreiflich…
Wenn Sie keine Jahresschlussrechnung erhalten haben,woher wissen Sie,das Sie Schulden haben?

Warum zahlt man monatliche Abschläge für Strom,den man nicht erhält?
(Irgenwelchen Strom wird man ja gehabt haben)!
Wenn man auf Guthaben „hofft“,hat man es noch lange nicht,so sieht das der Insolvenzverwalter…
LG

Hallo zurück,

ich kann hier nur eine vermutung äußern.
folglich fließt jede Einnahme über ca 912,-€ monatlich in die Insolvenzmasse.
Somit spielt es keine Rolle, ob Sie auch in der Position des Gläubigers sind.
Die frage kann Ihnen aber Ihr Treuhänder eindeutig beantworten. Dafür wird der schließlich ja auch bezahlt.

das dürfte so weit korrekt sein

Hallo,
das hat nichts mit Inso zu tuen. Wenn Du etwas haben willst, dann mußt Du erst zahlen, so weit ich weiß, gibt es aber während der Inso ein sogenanntes Verrechnungsverbot.
Hoffe, ich konnte helfen
Gruss

Hallo Oesmann,

nein, daß würde ich nicht machen. Ist ja klar, daß der Insolvenzverwalter erstmal Geld einnehmen möchte…ich würde auf eine Verrechnung bestehen.

Kommt aber darauf an was das für Schulden und Forderungen sind!!! Manche werden bevorzugt behandelt…
Aber da es sich hier um eher kleinere Beträge handelt, geht er bestimmt darauf ein. Mußt vielleicht etwas hartnäckiger sein…

Gruß Lore

das ist eine gute frage für Ihren Insolvenzanwalt.

Hallo wenn du bezahlst dann ist das Geld weg.
rechne die beiden Posten gegeneinander auf.

und melde den Rest als Posten beim Insolvenzverwalter an.
wirst wahrscheinlich nichts bekommen.