Hallo Experten,
habe vorhin beim Essen eine alte Freundin getroffen, die machte nen recht geknickten Eindruck, folgendes ist passiert:
Sie hatte vor etwa 10 oder 11 Jahren noch ein Einzelhandelsgeschäft, ging aber damit baden wegen zu hoher Miete und schlechter Lage usw.
Nach ein paar Jahren als Arbeiterin ging die Fabrik, wo sie dann gejobt hat, ins Ausland und dann stand sie 2 Jahre beim Arbeitsamt an.
Nun hat sie seit 2 Jahren wieder einen gut bezahlten Job und hat ein Insolvenzverfahren gemacht.
Ihr Rechtsanwalt bzw. der Treuhänder will jetzt über dieses Insolvenzverfahren ihren Arbeitgeber informieren, wo sie eine Vertrauensstellung besitzt, d.h. sie geht mit Geld um und hat eine leitende Stellung in diesem Betrieb.
Eine Kündigung wäre da ihrer Meinung nach nicht auszuschliessen, ebenso soll ihr Vermieter diesbezüglich angeschrieben werden, da sie allein lebt, droht ihr auch hier die Kündigung der Mietwohnung und ihre Bank, d.h. ihr Konto würde gekündigt und sie müsste zur Sparkasse, was sie nicht will, da diese nicht ganz unschuldig an dem Untergang ihres Geschäftes war mit überzogenen Zinsen usw.
Ich denke, daß wenn sowas geht, hätte meine Bekannte gar nicht erst einen Insolvenzantrag stellen brauchen, oder was meint Ihr dazu??
Ich habe ihr jedenfalls mal Mut gemacht, denn ich denke, daß so eine Handlung des Treuhänders die Sache noch verschlimmert und das sie dagegen bestimmt was machen könne.
Dazu erwähnen muss ich noch, dass meine Freundin schon über 50 ist und wohl kaum noch eine Chance hätte gleich oder überhaupt noch einen neuen Job zu finden.
Bitte postet hier mal rein oder schickt mir ne Mail, ich werde meine Bekannte dann mal anrufen.
Hi Norbert,
ich kenn mich leider nur annährend mit dem Thema aus, jedoch kenn ich den Punkt Sparkasse,Vermieter und Arbeitgeber in Hinsicht auf Kontopfändung,Gehaltspfändung und Gerichtsvollzieher etc beim Offenbaruns-Eid.
Meinen Arbeitgeber hab ich davon selbst erzählt, dass ich da sch**** hab und das da eventl. mal was kommen kann mit Gehaltspfändung. Der Arbeitgeber sagte nur " sobald Sie ihre Arbeit machen und hier keinen Mist machen ist das OK".
Der Vermieter teilte mit, das ich mir da erstmal keine Gedanken machen muß,hauptsache ich zahl meine Miete. Hab mit dem Vermieter damals schrifl. ausgemacht, das wenn ich mit 2x im Rückstand bin die Kündigung krieg - es passierte nie etwas!
In Sachen Bank : ich war bei der Volksbank, die haben mir nach der 3. Kontopfändung das Konto gekündigt. Bin dann mit 2 Offenbarungseiden zur Dresdner Bank gegangen & da nur ein Guthabenkonto gehabt. Anschließend & Aktuell bin ich bei der Postbank und da alles Problem. Zwischenzeitlich sind alle Offenbahrungseide sind gelöscht.
Fazit :
Wenn Du allen deutlich VORHER sagst „liebe Leute, das ich los…“ dann passiert in der Regel weniger wie wenn Du es verschweigst.
Gruß
Georg
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Hallo!
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich glaube, Sie hätte bereits beim Abschluss von Verträgen (also Mietvertrag oder Arbeitsvertrag) darauf hinweisen müssen, dass Sie eideststattlich versichert ist.
Zudem kann sowieso Auskunft über Sie eingeholt werden, wenn Sie vertraglich dem zugestimmt hat.
Aber wenn der Vermieter im Vorfeld keine Schufa-Selbstauskunft haben wollte, dann ist er eventuell gar nicht so sehr an dieser Geschichte interessiert, sondern vielmehr an seinem persönlichem Eindruck (soll es ja noch geben).
Warum Rückzug - warum nicht mit offenen Karten spielen? Das ist doch etwas, was - wenn verschwiegen - wie ein dunkler Schatten über einem schwebt. Kein Wunder, wenn dann einer niedergeschlagen ist.
Ich finde, Schulden sind doch noch lang keine Schande - und warum sollte ein verschuldeter Mensch kein Vertrauen geniessen dürfen?
Ich meine, jemand der Schulden hat, der steht doch irgendwie dafür ein, was er falsch gemacht hat.
Aber vielleicht kann Deine Bekannte ja auch bei der Schuldenberatung der Diakonie über diese Aspekte sprechen - nicht bloss über die rechtlichen, sondern auch über die psychosozialen Aspekte.
Alles Gute & Lieben Gruß
Patrick
Hallo Norbert!
Ein Insolvenzverfahren läßt sich nicht verheimlichen, schließlich wird seine Eröffnung im Amtsblatt des Amtsgerichts veröffentlicht.
Aber: Restlos alle Sorgen entspringen unbegründeten Vorbehalten und Unkenntnis. Millionen Menschen haben mehr Schulden als Haare auf dem Kopf. Auch Deine Bekannte hat(te) offensichtlich mehr Verbindlichkeiten, als sie jemals abzahlen kann. Sie hat eine Vertrauensstellung inne. Und dabei stören die Schulden nicht, aber wenn sie per Insolvenzverfahren augenblicklich faktisch schuldenfrei ist, soll das ein Nachteil sein?
Die Frau möge mit dem Insolvenzverfahren offen umgehen und es als Befreiung begreifen. Obwohl es bis zur förmlichen Restschuldbefreiung ein paar Jahre dauert, tritt der entlastende Effekt sofort mit der Verfahrenseröffnung ein. Das Leben wird schlagartig berechenbar, kein Gläubiger kann vollstrecken, die Zukunft bekommt wieder eine Perspektive.
Deine Bekannte sollte von sich aus die Bank informieren, daß demnächst Post kommt. Sie hat hoffentlich die Bankverbindung nach Aufgabe ihres früheren Geschäfts gewechselt und läßt ihr Konto nicht von einer Bank führen, die noch hohe Forderungen gegen sie hat. Wenn nicht, sollte sie die Bank jetzt wechseln und dort mit offenen Karten spielen.
Der Vermieter hat überhaupt keinen Anlaß, an Wohnungskündigung auch nur zu denken. Dem Arbeitgeber sagt Deine Bekannte, daß nun endlich die Befreiung von Altlasten da ist. Sie ist schuldenfrei! Das muß sie sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen und richtig begreifen. Es gibt überhaupt keinen Grund, geknickt durch die Gegend zu laufen. Im Gegenteil!
Deine Bekannte sollte vermeiden, gegen den Treuhänder zu agieren. Sie ist auf ein einvernehmliches Verhältnis angewiesen, damit die Wohlverhaltensphase streßfrei und ohne viel Aufhebens einfach lautlos vorüber geht. Die Insolvenzordnung beläßt ihr ein Einkommen zum „angemessenen Lebensunterhalt“. Das ist mitnichten der Sozialhilfesatz, sondern kann deutlich, sehr deutlich mehr sein! Was angemessen ist, hängt von der Lebenssituation ab und letztlich davon, wie gut man die Sache mit dem Inso-Verwalter geschaukelt bekommt.
Bei nüchterner Betrachtung ist die Eröffnung des Inso-Verfahrens eine Wiedergeburt aus schuldenbelasteter Vergangenheit. Es ist ein triftiger Grund zum Feiern! Der Arbeitgeber, wenn er denn auch nur entfernt eine Vorstellung vom Insolvenzverfahren und seinen Folgen hat, sieht es genau so.
Gruß
Wolfgang
Vielen Dank für eure Antworten, doch richtig hilft es meiner Freundin nicht weiter, zumindest nicht beim AG. Meine Frau hat mir erzählt, dass meine Freundin dort so richtig Chefin vom gesamten Kassenbereich ist, bei ihren Kollegen zwar beliebt, der direkte Vorgesetzte weiss auch bescheid, hat sie trotzdem eingestellt, aber in der verwaltung des Konzerns gibt es klare Richtlinien, davor ist ihr wahrscheinlich bange. Naja wenn man da nix machen kann, wird meine Frau mal morgen bei ihr vorbeifahren, evtl. kannn das doch etwas trösten- den Job ist sie auf jeden Fall los. Vielleicht kann ich mit meinen Beziehungen was erreichen und sie in einer anderen Firma unterbringen, aber da wird sie wahrscheinlich auch nur noch die Hälfte verdienen und einen neuen Job, bei ner Frau, die die 50 überschritten hat,ist das gar nicht mal so einfach.
jadenfalls besten Dank für euer Posting.
Norbert
Hallo Norbert,
habe vorhin beim Essen eine alte Freundin getroffen, die
machte nen recht geknickten Eindruck, folgendes ist passiert:
Sie hatte vor etwa 10 oder 11 Jahren noch ein
Einzelhandelsgeschäft, ging aber damit baden wegen zu hoher
Miete und schlechter Lage usw.
Nach ein paar Jahren als Arbeiterin ging die Fabrik, wo sie
dann gejobt hat, ins Ausland und dann stand sie 2 Jahre beim
Arbeitsamt an.
Nun hat sie seit 2 Jahren wieder einen gut bezahlten Job und
hat ein Insolvenzverfahren gemacht.
Ihr Rechtsanwalt bzw. der Treuhänder will jetzt über dieses
Insolvenzverfahren ihren Arbeitgeber informieren,
Warum ? Das Insolvenzvervahren läuft doch schon zwo Jahre. Ist da was schief gelaufen ?
wo sie eine Vertrauensstellung besitzt, d.h. sie geht mit Geld um und
hat eine leitende Stellung in diesem Betrieb.
Eine Kündigung wäre da ihrer Meinung nach nicht
auszuschliessen,
Dein tweites Posting klingt da sehr viel pessimistischer.
Ich kann der Frau nur raten, den direkten Vorgesetzten bzgl. des Briefes vorwarnen und erfragen, welchen POostumlauf da vorgesehen ist. Falls der Brief nicht nur der direkte Vorgesetzte bekommt, dann versuchen eine Stellungnahme dazu zu schreiben. Inhalt: weniger Bezug auf den Anwaltsbrief (Privatinsolvenz geht AG im Prinzip nix an), sondern auf die bisherige gute Arbeitsleistung verweisen. Die Frau hat die Schulden schon seit Urzeiten und hat es ihre Arbeitsleistung behindert ? Sie soll aufzeigen, das sie gut arbeitet. Da kann dann auch der Vorgesetzte gut argumentieren: mit der Taube in der Hand, wer weis schon welcher Spatz da nachfolgft und die Kosten für die Rekrutierung und Einarbneitung …
ebenso soll ihr Vermieter diesbezüglich angeschrieben werden, da sie
allein lebt, droht ihr auch hier die Kündigung der Mietwohnung
quatsch, frag mal im MIetrechtsbrett nach. Schon böswillige Schuldner
kriegt der Vermieter nicht ohne weiteres raus. Und ausserhalb der Boomtowns wird es sich einb Vermieter überlegen, ob er einen guten (=pünktlich zahlenden) Mieter wg. irgendeines Briefes kündigt…
und ihre Bank, d.h. ihr Konto würde gekündigt
auch hier Panikmache, da haben andere hier schon was geschrieben.
Ciao maxet.
Liebe Leute,vielen Dank für euer Posting, meine Frau hat nun mit Ihr gesprochen und ist denk ich mal alles nicht soo schlimm.
Das mit der Bank kriegen wir hin, ich hab mit meiner Bank gesprochen, die springen notfalls ein, der Vermieter hat jahrelang pünktlich am 1ten seine kohle gehabt- ergo ist nur noch das Problem mit dem AG da- mal sehen, vielleicht kann sie doch Ihren Job behalten.
Thx an alle
Norbert