Hallo Forum,
angenommen ein Vermieter erhält über einen vom Amt bestellten Treuhänder den Bescheid, dass über seinen Mieter das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Weiterhin angenommen, der Mieter hat bisher lediglich eine kleine Anzahlung auf die Mietkaution bezahlt und ist mit einer Monatsmiete in Rückstand.
Was wäre denn mit dem Satz gemeint:
„In meiner Eigenschaft als Treuhänder erkläre ich hiermit gem. § 109 Abs. 1 S. 2 InsO, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in § 109 Abs. 1 S. 1 InsO genannten Frist fällig werden nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.“
Sinngemäß wird im Weiteren darauf hingewiesen, dass keine Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Der Schuldner hätte genügend Geld zur Verfügung, die Miete zu zahlen.
Was sollte ein Vermieter nun tun?
Vielen Dank schon mal in Voraus.
Gruß Reni
Hallo Reni,
angenommen ein Vermieter erhält über einen vom Amt bestellten
Treuhänder den Bescheid, dass über seinen Mieter das
Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Weiterhin angenommen, der Mieter hat bisher lediglich eine
kleine Anzahlung auf die Mietkaution bezahlt und ist mit einer
Monatsmiete in Rückstand.
Was wäre denn mit dem Satz gemeint:
„In meiner Eigenschaft als Treuhänder erkläre ich hiermit gem.
§ 109 Abs. 1 S. 2 InsO, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in
§ 109 Abs. 1 S. 1 InsO genannten Frist fällig werden nicht im
Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.“
Der Mieter hat offensichtlich den Insolvenzverwalter hingewiesen, dass er sich mit einer Monatsmiete in Rückstand befindet und die Kaution nicht vollständig geleistet hat. Die Forderungen sollten auf jeden Fall dem Insolvenzverwalter gegenüber erklärt werden. Üblicherweise wird dem Gläubiger oft ein Formular zugeleitet, sonst muss der Gläubiger seine Forderungen darstellen.
Sinngemäß wird im Weiteren darauf hingewiesen, dass keine
Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Der Schuldner hätte genügend Geld zur Verfügung, die Miete zu
zahlen.
Was sollte ein Vermieter nun tun?
Grüsse Günter