Insolvenzverfahren

Hallo,

ich habe hier in meiner Schulaufgabe stehen: „Im Mai 2008 wird über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Im Dezember 2008 teilt das Amtsgericht mit, dass das Insolvenzverfahren des Kunden mangels Masse nicht eröffnet wurde.“

Was heißt hier „mangels Masse“,was muss ich mir darunter vorstellen?

Huhu!

Gerichte fangen immer erst dann an zu arbeiten, wenn die Kostenfrager geklärt ist. Und wenn jemand Insolvenz beantragt, aber nur so wenig hat, dass noch nicht mal die Kosten dabei rausspringen würden, winkt das Gericht dankend ab.

Nachlesen kann man das in § 207 InsO.

Soweit eine Einstellung gem. § 207 Inso efolgt war das Verfahren bereits eröffnet; soweit das Verfahren aufgrund einer die die Verfahrenskosten deckenden Masse erst gar nicht eröffnet wird, sind §§ 26, 4a InsO einschlägig.

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Stimmt!
Sternchen!

Ah ok,danke euch beiden :smile: