Insolvenzverfahren

Hallo,

mal angenommen, ein alleinerziehender Vater mit zwei minderjährigen Kindern, muss private Insolvenz anmelden (nebenbei EU Rente).

a) Angenommen er besitzt ein Auto mit Wert von rd. 1.500 Euro (altes Auto). Ist es wahr, das man ihm dieses Auto pfänden kann bzw. er dieses wegen Insolvenz verkaufen muss oder gibt es Wertgrenzen ?

  1. Angenommen er besitzt seit Jahren kein Festnetzanschluss sondern Homezone (also Handy und Haustelefon in einem). Das Handy braucht er u. a. damit er wegen seinen Kindern ständig erreichbar sein kann. Ist es wahr, das der Insolvenzverwalter ihm trotzdem den Handyvertrag kündigen kann, obwohl er nie hohe Rechnung hatte bzw. Rechnungen auch immer bezahlt ?

  2. Angenommen er hat einen Titel gegen seine Ex Frau, die für die Kinder nicht zahlt weder sowieso nie arbeiten gegangen ist. Er hat den Titel aber noch nicht geltend gemacht. Muss der Insolvenzverwalter diese Ex Frau in das Insolvenzverfahren dann mit einbeziehen bzw. prüfen ob sie auch endlich für die Kinder zahlen kann ?

Danke
K.

Hallo,

mal angenommen, ein alleinerziehender Vater mit zwei
minderjährigen Kindern, muss private Insolvenz anmelden
(nebenbei EU Rente).

a) Angenommen er besitzt ein Auto mit Wert von rd. 1.500 Euro
(altes Auto). Ist es wahr, das man ihm dieses Auto pfänden
kann bzw. er dieses wegen Insolvenz verkaufen muss oder gibt
es Wertgrenzen ?

Falls der Vater arbeitet, benötigt er das Fahrzeug; falls er arbeitslos ist, benötigt er es, um sich bewerben zu können und einen evtl. Arbeitsplatz zu erreichen.

  1. Angenommen er besitzt seit Jahren kein Festnetzanschluss
    sondern Homezone (also Handy und Haustelefon in einem). Das
    Handy braucht er u. a. damit er wegen seinen Kindern ständig
    erreichbar sein kann. Ist es wahr, das der Insolvenzverwalter
    ihm trotzdem den Handyvertrag kündigen kann, obwohl er nie
    hohe Rechnung hatte bzw. Rechnungen auch immer bezahlt ?

Nicht bekannt, dass ein Kunde im Inso kein Telefon haben darf,…

  1. Angenommen er hat einen Titel gegen seine Ex Frau, die für
    die Kinder nicht zahlt weder sowieso nie arbeiten gegangen
    ist. Er hat den Titel aber noch nicht geltend gemacht. Muss
    der Insolvenzverwalter diese Ex Frau in das Insolvenzverfahren
    dann mit einbeziehen bzw. prüfen ob sie auch endlich für die
    Kinder zahlen kann ?

Der Inso-Verwalter muß alle „Forderungen“ einziehen,…

Schönen Tag noch,…