Insolvenzverfahren

Geht es an das eine Firma die Insolvent ist einem eine
Rechnung aufstellt obwohl man noch ein Guthaben bei ihr
hat, kann das nicht gegengerechnet werden?

LG Mermaid

Hallo!

Geht es an das eine Firma die Insolvent ist einem eine
Rechnung aufstellt obwohl man noch ein Guthaben bei ihr
hat, kann das nicht gegengerechnet werden?

Ja, wenns sich dabei zB um TelD*F*x (ersetze die * durch beliebigen Buchstaben, der vor B im Alphabet vorkommt) handelt, geht das durchaus, da die Firma, wo noch Beträge offen sind (zB TDF Services), insolvent is u die Firma, die die Rechnung erhebt (zB TDF Holding), rechtlich unabhänig voneinander agieren. Moralisch siehts ganz anders aus, aber das steht hier nich zur Debatte.

Fakt is, dass in von mir geschildertem Fall quasi „doppelt“ gezahlt werden muss, u das is amt(srichter)lich :frowning:

LG Mermaid

Gruss

Mutschy

Hallo,
eine Firma in Insolvenz ist ja nicht inexistent. Die Geschäfte werden nach Möglichkeit vom Insolvenzverwalter weiter geführt. Erst recht wird der Insolvenzverwalter Außenstände einfordern - das ist schließlich Geld, das den Gläubigern zusteht.

Gegengerechnet werden kann dabei ein Guthaben auch nicht so einfach. Dazu lies: http://dejure.org/gesetze/InsO/96.html
Aber da bin ich zu sehr Laie, um das wirklich beurteilen zu können.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für die schnellen und informativen Antworten …

LG Mermaid

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Geht es an das eine Firma die Insolvent ist einem eine
Rechnung aufstellt obwohl man noch ein Guthaben bei ihr
hat, kann das nicht gegengerechnet werden?

Was sagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma über die Aufrechnung vor Forderungen? In der Regel gibt es in AGB hierzu einen Passus, dass vom Kunden nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden darf. Ein unbestrittenes Guthaben würde ich als einen solchen Fall ansehen. Damit könnte man aufrechnen nach § 94 InsO.

§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage
Ist ein Insolvenzgläubiger zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes oder auf Grund einer Vereinbarung zur Aufrechnung berechtigt, so wird dieses Recht durch das Verfahren nicht berührt.

Gruß
smalbop