Insolvenzverfahren- Abgesonderte Befriedigung

Hallo,
im Insolvenzverfahren muss man unter anderem Angeben ob man eine „Abgesonderte Berfriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls“ beanspruchen möchte.

Was bedeutet dies?

Im Falle das nicht gezahlter Unterhalt für Kinder eingefordert wird, gilt dort die abgesonderte Befriedigung? Muss man dies mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten?

Vielen Dank für Euren Rat im voraus!

Hallo!

Lies mal die Erläuterung unter Punkt 9.

http://pohlmannhofmann.de/cms/wp-content/uploads/2014/10/2_Pohlmann-Hofmann-Insolvenzverwalter-Gläubiger-Ausfullhilfe_Forderungsanmeldung.pdf

Dankeschön :grinning: