Wer kommt in einem Insolvenzverfahren für die Kosten der Unterbringung der Geschäftsunterlagen/Akten auf, wenn der ehemalige Geschäftsinhaber kein Geld mehr hat
Hallo ,
ist das Insolvenzverfahren eröffnet ? Wenn ja , dann hat der Insolvenzverwalter die Pflicht , nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die Akten 10 Jahre zu lagern.
Mit freundlichen Grüßen
Wer kommt in einem Insolvenzverfahren für die Kosten der
Unterbringung der Geschäftsunterlagen/Akten auf, wenn der
ehemalige Geschäftsinhaber kein Geld mehr hat
Ja das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Nur bekommt man vom Insolvenzverwalter auch auf mehrere Fragen hin keine Antwort, was mit den Geschäftsunterlagen passiert. Man wird lediglich darauf hingewiesen, dass man SELBST für die Unterbringung sorgen muß. Was mangels Geld - weil keins mehr da - und mangels Lager nicht möglich ist.
Darf ich fragen, weshalb Sie sich sicher sind, dass der Insolvenzverwalter dafür sorgen muß? Könnte es sein, dass sich der IV auf eine Art lästigen Kosten entledigen will?
Ja das ist typisch, für die IV . Wurde die Masse denn schon verteilt oder warum ist kein Geld mehr da. Die Aufgabe des IV umfasst auch die Akten. Vorsorglich würde ich das Gericht darüber in Kenntnis setzen. Dann bekommt er Nachricht über Ihr vorgebrachtes Anliegen. Dann wird es wohl auch mal eine Antwort geben. Er muss ja die Berichte auch zum Gericht senden.
MfG
Die Masse ist noch nicht verteilt, weil keine Masse vorhanden sein wird. Es ist eine Insolvenz einer natürlichen Person und deshalb auch mangels Masse möglich. Restschuldbefreiung und auch eine vorläufige Kostenzusage ist gegeben
Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht wirklich beantworten. Es besteht ja die Pflicht für 10 Jahre aufzubewahren. Ich weiß ja nicht, wie groß die Firma war, aber irgendeinen Keller, in den man die Akten tun kann, findet man doch meistens, wenn es nicht so viel ist. Aber am besten mal den Insoverwalter ansprechen. Der müßte eine Antwort darauf geben können. Falls das Verfahren noch läuft, koennte man auch beim Rechtspfleger des Gerichtes mal nachfragen.
Gruss
Wer kommt in einem Insolvenzverfahren für die Kosten der
Unterbringung der Geschäftsunterlagen/Akten auf, wenn der
ehemalige Geschäftsinhaber kein Geld mehr hat
Hallo,
kann ich leider nicht beantworten.
Aber es wäre in meinem eigenen Interesse, die Akten selbst aufzuheben.
Wer kommt in einem Insolvenzverfahren für die Kosten der
Unterbringung der Geschäftsunterlagen/Akten auf, wenn der
ehemalige Geschäftsinhaber kein Geld mehr hat