Insolvenzverfahren bei Verstorbenen aus

… Lebensgemeinschaft

Muss ich als für meinen verstorbenen Lebensgefährten aus eheähnlicher Gemeinschaft Insolvenz beantragen oder seine Schulden übernehmen,wenn diese vor unserer Gemeinschaft gemacht wurden?

Antwort: Wenn Sie bei den Schulden nicht mit unterschrieben haben, müssen Sie nichts bezahlen,
wenn ja, dann müssen Sie auch dafür haften.

Gruß
Manfred