Insolvenzverfahren des Architekten, Forderung offene Rechnung, verjährt?

Hallo, ich habe nun auch mal eine rechtliche Frage.

Angenommen jemand baut mit einem Architekten ein Haus, das ist 2010 fertiggestellt. Leider gibt es diverse Mängel (Wert / Höhe 2000 €), weshalb der Bauherr die letzte Rechnung von 750 € nicht bezahlt. Der Architekt schickt Mitte 2011 eine Zahlungserinnerung, der Bauherr antwortet mit einer Auflistung der Mängel und erklärt, man betrachte die Rechnung des Architekten als gegenstandslos, da die Forderungen an ihn selbst noch viel höher seien. Auf diese verzichte man im Gegenzug aber auch und sei so quitt, sollte man nichts anderes vom Architekten hören. Nun sind 3,5 Jahre verstrichen, noch keine 3 vollständigen Kalenderjahre, aber fast. Der Bauleiter erhält ein Schreiben einer Anwaltskanzlei wegen der ausstehenden 750 €, da ein Insolvenzverfahren läuft. Zahlungsziel: 26.12.14. Wie sollte man vorgehen? Hilft ein Aussitzen bis Jahresende, dann wären die 3 vollen Kalenderjahre seit Rechnungsstellung um? Womit muss zu rechnen sein?  

Danke Euch allen für Infos und Tipps!!

Hallo!

Seid wann hilft Aussitzen, wenn VOR der Verjährung angemahnt wird ?

Ich dachte bisher, das hemmt den Eintritt der Verjährung.

Es würde vielleicht helfen, wenn man die Aufrechnung der Rechnung mit eigenen (berechtigten) Forderungen erklärt hat oder noch nachher erklärt.

MfG
duck313

Müsste dann die Kanzlei nicht nachweisen können, dass das Schreiben vor Ablauf des Jahres eingegangen ist? Daher aussitzen…

Hallo!

Seid wann hilft Aussitzen, wenn VOR der Verjährung angemahnt
wird ?

Ich dachte bisher, das hemmt den Eintritt der Verjährung.

ich weiß nicht, aus welcher zeitschrift du diese info hast, aber es hilft, wenn man sich die hemmungstatbestände in den §§ 203 ff bgb durchliest.

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Hallo,

Angenommen jemand

der Bauherr

baut mit einem Architekten ein Haus

Nun sind 3,5 Jahre verstrichen, noch keine 3 vollständigen Kalenderjahre, aber fast. Der Bauleiter

Der Bauleiter???

erhält ein Schreiben einer Anwaltskanzlei …

Tippfehler? Oder tatsächlich so?

Dann wären erst einmal die vertraglichen Verhältnisse erklärungsbedürftig.

Franz

Bauherr!! Tippfehler… :frowning:(

Hallo nochmal,

die Hoffnung auf Aussitzen in einem laufenden Insolvenzverfahren würde ich sofort fallen lassen.

Wenn der Anspruch des Architekten unberechtigt ist (weil er beispielsweise seinen Auftrag „Er muss die Mängelbeseitigung veranlassen und zum Abschluss bringen“ nicht erfüllt hat), dann umgehend Widerspruch beim Insolvenzverwalter einlegen, die nicht erfüllte Leistung beschreiben und den Brief von damals beilegen. Bei einem möglichem Mahnbescheid o.ä. selbiges tun.

Wenn keine oder wenig Zweifel an der Berechtigung der Ansprüche bestehen (die Mängel müssten gegenüber den ausführenden Firmen geltend gemacht werden anstelle gegenüber Architekt), dann lieber gleich bezahlen. Noch ist ja Zeit :smile:

Franz