Tach !
für(gegen?) Fr L. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Fr L. hat jetzt ein Darlehen von Hr X erhalten,Sie hat aber verschwiegen das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist das Verfahren gefährtet weil sie das verschwiegen hat?ist das Betrug?
hat Hr X. noch eine Möglichkeit an sein Geld zukommen.
vG
Du meine Güte! Arbeite bitte mal an Deinem Schreibstil.
Also:
Tach !
Guten Tag!
für(gegen?) Fr L. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
aha
Fr L. hat jetzt ein Darlehen von Hr X erhalten,Sie hat aber
verschwiegen das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist
das Verfahren gefährtet weil sie das verschwiegen hat?
Hmmmm . . . ich weiss nicht, ob das Verfahren deshalb gefährdet ist, fraglich ist, on das Darlehen nicht jetzt Teil der Insolvenzmasse ist. Wie lange ist Fr. L denn schon in Insolvenz? Hier frag ich mich auch nach den genauen Daten.
ist das
Betrug?
hat Hr X. noch eine Möglichkeit an sein Geld zukommen.
vG
Weisst Du, ob das Betrug ist, oder nicht ist für mich nur insoweit fraglich, weil zahlt denn Frau L Herrn X das Geld zurück? Ist eine Ratenvereinbarung vereinbart an die sie sich hält.
Überhaupt ist das alles eine Interessante Frage. Ist denn ein Insolventer, weil er Angst hat, dass er keine Wohnung bekommt und deshalb dem Vermieter gegenüber verschweigt, dass er insolvent ist und seine Miete aber immer pünktlich zahlt ein Betrüger?
Fragen über Fragen . . .
copier vielleicht umreisst Du den Fall mal ein bisschen deutlicher . . .
Viele Grüße
Andreas
Guten Tag!
das Insolvenzverfahren läüft ein Jahr (27,11,07)
Fr L.zahlt nichts zurück.
das Darlehen gehört nicht zur Insolvenzmasse.
Danke und vG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
bei einem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung kann man eigentlich von zwei verschiedenen - aber zwingend zusammenhängenden, wenn man eine Restschuldbefreiung will - Verfahren sprechen. Ein Insolvenzverfahren kann ohne Restschuldbefreiung laufen - aber eine Restschuldbefreiung nicht ohne Inso-Verfahren. So gesehen, ist das Insolvenzverfahren nicht in Gefahr - aber die anschließende Restschuldbefreiung
Alles was nach dem vom Inso-Gericht veröffentlichten Termin an Schulden dazu kommt, kommt nicht in die Restschuldbefreiung.
Wenn jemand die Restschuldbefreiung will, muss er sich sechs Jahre lang wohl verhalten. In dieser Wohlverhaltensphase muss er alles unternehmen, damit die Gläubiger möglichst viel Geld bekommen und gleichzeitig dürfen in dieser Zeit keine neue Schulden gemacht werden.
Dem Treuhänder (oder bei Regelinsolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter) mitteilen, dass neue Schulden aufgenommen wurden. Beweise beilegen.
Eine Rückzahlung dieser nachträglich gemachten Schulden würde u. U. auch die Restschuldbefreiung kosten. Während der Wohlverhaltensphase darf nämlich kein Gläubiger bevorzugt werden. Der Schuldner darf also nicht einem Gläubiger extra Geld geben. Alles was er an Geld (über den unpfändbaren Betrag hinaus) hat, bekommt der Treuhänder/Inso-Verwalter und dieser verteilt strikt nach Quote an ALLE Gläubiger, die ihre Forderungen beim Gericht angemeldet haben.
Unter Umständen machte sich Frau L. des Kreditbetruges schuldig, weil sie im Wissen, dass sie nicht bezahlen kann, weitere Verbindlichkeiten eingegangen ist.
Mietverhältnisse, neue und bereits laufende, sind ein extra Thema. Allerdings problematisch wenn ein Inso-Schuldner eine falsche Selbstauskunft gibt und das nachweisbar ist.
Herr X. kann sein Geld in den Schornstein schreiben. Allerdings kann er sich einen Titel gegen Frau L. besorgen und sollte dazu einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Nach dem Ende der sechs Jahre kann er dann pfänden (wenn es was zum Pfänden gibt).
Gruß
Ingrid