Insolvenzverfahren für Verbraucher, einige Fragen

Hi ihr,

ich habe mal einige fragen zum sogen. verbraucherinsoverfahren…

das „kleine“ verfahren steht ja nun auch für ehem. unternehmer
offen, wenn die inso überschaubar ist (bis 20 gläubiger). so steht
es im § 304 InsO.

gem. § 305 Abs. 1 InsO muss eine bescheinigung bei gericht vorgelegt werden, aus welcher hervorgeht, das ein aussergerichtlicher schuldenbereinigungsplan gescheitert ist. diese bescheinigung ist von „einer geeigneten Person oder Stelle“ auszustellen.

die frage hierzu: wie definiert sich dies?

ist dies nur ein rechtsanwalt, inkassounternehmung oder schuldnerberatung? wer kann alles für verbraucher-inso ehem. unternehmer (gescheiterter) beim aussergerichtlicher verfahren mitwirken?

gehe ich recht in der annahme, das dies auch z.b. der ehem. steuerberater darf? vielleicht nach ggf. nach Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG?

was ist, wenn der aussergerichtliche zahlungsplan selbst erstellt wird und dies nur überwacht wird? welche anforderungen werden im allg. an diese bescheinigung gestellt?

wo finde ich hierzu das nötige schriftstück: „… die Länder können bestimmen, welche Personen oder Stellen als geeignet anzusehen sind;“?

danke wie dolle und verrückt im voraus,

gruss vom

showbee

Hi,

http://www.sozialnetz-hessen.de/schulden/?csok=1

vielleicht findest du dort Infos
suche morgen aber noch zu deinem speziellen Problem in meinen Unterlagen.
Grüße
Cirwalda

Hallo,

geeignete Stellen im Sinne des § 305 InsO sind Schuldnerberatungsstellen, die als solche von hierfür bestimmten Landesbehörden anerkannt worden sind. In Nordrhein-Westfalen ist für die Anerkennung einer geeigneten Stelle die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
In einer speziellen Verordnung des jeweiligen Bundeslandes ist definiert, welche Voraussetzungen die Schuldnerberatungsstelle erfüllen muß, um die Anerkennung zu erlangen.
Geeignete Personen sind in der Regel Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Darüber hinaus können auch Gerichtsvollzieher diese Aufgabe wahrnehmen.
Inkassounternehmen sind grundsätzlich keine geeigneten Stellen.

Wenn du noch weitere Fragen hast, dann mal zu. Du kannst mich auch anmailen.

Gruß,
Francesco

rehi,

sollte sich ein steuerberater vorher die anerkennung besorgen, bevor er mit den gläubigern in kontakt tritt? in wieweit kann dieses mithilfes des StB als unerlaubte rechtsberatung ausgelegt werden? immerhin ist bei jedem schuldner eile geboten…

hast du explizit für das land brandenburg vielleicht ideen? habe anwendungsordnungen zum § 305 InsO nun für hessen und bayern gefunden im netz…

gruss ersteinmal & schönes wochenende

vom showbee

Hi,

Folgende Aufsätze habe ich gefunden:

Startschuss für das Restschuldbefreiungsverfahren - Neue Aufgaben für Steuerberater DStR 99 S. 240

Der Steuerberater als Insolvenzberater DStR 2000 S. 1277

Die arbeitsrechtliche Bedeutung der Eigenverwaltung in der Insolvenzordnung BB 99 S. 1759

Die Rechnungslegung nach der neuen Insolvenzordnung BB 98 S. 1149

Steuerberaterinnen und Steuerberater - kompetente Ansprechpartner
fuer die Insolvenzgerichte
http://www.bstbk.de/muster_stbk/oeffentlich/pdf/3.2/…

Der Steuerberater - Ein kompetenter Ansprechpartner im
Insolvenzfall
http://www.bstbk.de/muster_stbk/oeffentlich/pdf/3.2/…
gefunden bei [email protected]

Es steht also einer Erweiterung deiner Geschäftstätigkeit nichts im Wege.

Sollte die Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang nicht auch noch konsultiert werden,
damit das auch mitversichert ist ? :wink:

Viele Grüße
Cirwalda

P.S. Sorry Showbee, dass es 3 Benachrichtigungsmails waren…

Hi Showbee,

ein Steuerberater, der die Zulassung als solcher durch seine Steuerberaterkammer hat, benötigt keine weitere Anerkennung als geeignete Stelle.
Seine Beratungshilfe ist durch § 305 InsO gedeckt.
Er kann auch die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches ausstellen. Aber bitte beachten: Für den Insolvenzantrag und auch die Bescheinigung nach § 305 InsO sind mittlerweile Formulare gesetzlich vorgeschrieben.

Gruß,
Francesco

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Seine Beratungshilfe ist durch § 305 InsO gedeckt.

rehi,

ergibt sich das aus den landesVO zur InsO? die formulare haben wir schon in grottenschlechter kopie vom hiesigen LG …

danke und gruss

vom showbee