Insolvenzverfahren gegen meinen Ex

Folgende Situation:

Ich habe mit meinem Ex-Ehepartner gemeinsam ein Haus, das noch nicht abbezahlt ist. Wir haben gesamtschuldnerisch eine Hypothek. Als Banksicherheit dienen (a) erstrangiger Grundbucheintrag und (b) Lebensversicherung. Die LV läuft auf den Namen meines Ex, ich bin als Nutznießer eingetragen im Todesfalle, mein Ex im Erlebensfalle. Die Police ist bei der Bank hinterlegt.

Was passiert, falls gegen meinen Ex ein Insolvenzverfahren eröffnet wird? Kann seine Hälfte gegen meinen Willen zwangsversteigert werden? Falls ja, wie wirkt sich das auf die (gesamtschuldnerischen) Darlehensverpflichtungen aus? Bin ich anschließend nur noch für meine Hälfte verantwortlich, habe dafür jedoch einen anderen Mit-Eigentümer am Hals? Und vor allem: Kann der Insolvenzverwalter gegen meinen Willen an die LV? Z.B. um den Rückkaufwert in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen?

Bin auch für Tips dankbar, wo ich ggfs. weitere Informationen finden kann.
Mike und DoDo

Hallo,

der Anteil deines Ex-Partners an dem Haus kann separat zwangsversteigert werden.
Damit bekämest du einen neuen Nachbarn.
Der Insolvenzverwalter würde die Lebensversicherung kündigen und die Forderung gegen die Vrsicherungsgesellschaft (Rückkaufwert) zur Insolvenzmasse ziehen.
Wahrscheinlich wird die Bank dann das Hausdarlehen kündigen und fällig stellen.
Es sieht nicht gut aus.
In solchen Fällen hat es sich immer als beste Lösung herausgestellt, wenn das Haus im gesamten veräußert wurde, und zwar vor dem Zwangsversteigerungstermin. Dabei ist immer mehr zu erzielen, als wenn es in der Versteigerung für 70% des Verkehrswertes weg geht.
Dann kann man mit der Bank eventuell einen Vergleich schließen und kann zumindest ohne sich weiter zu verschulden, aus der Sache aussteigen.

Gruß,
Francesco