Folgende Situation:
Ich habe mit meinem Ex-Ehepartner gemeinsam ein Haus, das noch nicht abbezahlt ist. Wir haben gesamtschuldnerisch eine Hypothek. Als Banksicherheit dienen (a) erstrangiger Grundbucheintrag und (b) Lebensversicherung. Die LV läuft auf den Namen meines Ex, ich bin als Nutznießer eingetragen im Todesfalle, mein Ex im Erlebensfalle. Die Police ist bei der Bank hinterlegt.
Was passiert, falls gegen meinen Ex ein Insolvenzverfahren eröffnet wird? Kann seine Hälfte gegen meinen Willen zwangsversteigert werden? Falls ja, wie wirkt sich das auf die (gesamtschuldnerischen) Darlehensverpflichtungen aus? Bin ich anschließend nur noch für meine Hälfte verantwortlich, habe dafür jedoch einen anderen Mit-Eigentümer am Hals? Und vor allem: Kann der Insolvenzverwalter gegen meinen Willen an die LV? Z.B. um den Rückkaufwert in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen?
Bin auch für Tips dankbar, wo ich ggfs. weitere Informationen finden kann.
Mike und DoDo