Hallo zusammen
Mein Rechtsanwalt hat den Antrag auf private Insolvenz unvollständig gestellt und nach Schreiben von Gericht hat er die dafür vorgesehene Formulare nicht ausgefüllt und nur die Unterlagen die er meinte dass richtig sind für ihm abgeschickt. Dadurch hat das Gericht den Antrag abgelehnt. Jetzt stehe ich da, mein Rechtsanwalt ist für mich nicht mehr zu sprechen und ich weiss nicht mehr was ich machen soll.
Kann jemanden helfen? Was kann ich weiter mit mein Antrag machen und was soll ich gegen mein Anwalt tun?
Danke in Voraus für euere Antworten.
hallo,
ersteinmal ist es eine Schande für einen Ra wenn er es nicht gesteuert bekommt. Würde mich mal interessieren wie der Anwalt heißt und wo der wohnt.
Nun, was würde ich tun. Wenn es wirklich so war wie sie schreiben, würde ich schriftlich dem Gericht die Situation schildern und gleichfalls bei der Rechtsanwaltskammer gegen ihren Ra Beschwerde einlegen, das er Schuld ist, das sie eine Ablehnung ihres Antrages vom Gericht erhalten haben, weil Unterlagen fehlten, die der Ra vergessen hat.
Vielleicht können Sie gleichzeitig einen neuen Ra suchen
was aber nicht nötig ist, das die Schuldnerberatungen aber auch kirchliche Einrichtungen einen begleiten bis das Inso-verfahren läuft bzw. vom Gericht anerkannt wird. Überings auch bei der Schuldnerberatung können Sie nachfragen was in ihrem Fall getan werden könnte.
MfG
HBBH
Hallo, schau bitte schnellstens im Forum
www.schuldnerberatung.de. Dort findest Du die staatlichen
Schuldnerberater, die mit Dir gemeinsam die Anträge
ausfüllen und auch sonst den ganzen Schriftkram für Dich
regeln. Wie bist Du nur an DIESEN Anwalt geraten, durch
Empfehlung? Du solltest Dich an die Anwaltskammer wenden,
dort das Ganze schildern, kannst Du auch online machen.
Viel Glück!
Sabine
Hallo Lavi
Ich hoffe doch du hattest einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht beauftragt, und nicht irgend einen
Geh dagegen an, ein Rechtsanwalt ist haftbar zu machen wenn ihm Fehler unterlaufen, sie sind dagegen versichert Es muss aber beweissbar sein, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, geh mal zum Rechtspfleger beim Amtsgericht und frag nach einem Rat oder einem Beratungsgutschein bei einem anderen Anwalt.
Frag eventuell mal beim Insolvenzgericht nach, warum der Antrag nicht genehmigt wurde.
zusätzlich versuch mal bei einer Schuldenberatung der Stadt, der AWO, oder der Caritas Rat zu bekommen, die können dir gut weiter helfen.
Gruss Erika
Hallo,
ist keine gute Ausgangslage.
In Sachen Anwalt: Klage erheben, wenn vorhanden über eine Rechtschutzversicherung.
In Sachen Antrag:
Dem Gericht diese Situation schriftlich zukommen lassen, wie es zu diesem Vorfall kam.
Reaktion abwarten.
Eine Möglichkeit wäre über den Opferbund bzw. Weißer Ring sich Information einzuholen.
Außerdem über die Verbraucherzentrale Ansprechpartner finden.
Hier ist nun sehr viel Rechechrearbeit notwendig.
Der Fall Ist individuell zu betrachten. Dafür gibt es kein Leitfaden.
Bitte auch nochmal einen Insolvenzverwalter über Google suche, und anschreiben.
Ich weiß, die Antwort ist nicht zufriedenstellend. Tut mir leid.
In jedem Fall müssen Sie etwas Geld in die Hand nehmen, um einen adequten Fachmann zu bekommen.
Beste Grüße & alles Gute.
Hallo,
erst einmal solltest du mitteilen, ob es ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzantrag war. Wäre hilfreich für eine konkrete Beantwortung deiner Anfrage.
Das Gericht hat in jedem Fall - also ob Verbraucher oder Regelinsolvenz eine Monierung an deinen Anwalt gesandt mit der Bitte um Erledigung innerhalb von 2-4 Wochen. Wenn bis dahin nichts geschehen ist, sieht das Gericht den eingereichten Antrag als erledigt an. Diese Monierung müsste allerdings - sofern dein Anwalt es nicht selbst ausfüllen kann - an dich weitergereicht haben.
Den Insolvenzantrag kann der Anwalt an sich nicht unausgefüllt einreichen, da er von dir als Schuldner ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Zudem ist es ja auch nicht der Antrag des Rechtsanwalts sondern von dir.
Eine „Ferndiagnose“ kann ich leider nicht geben, da mir der komplette Sachverhalt - also wie was gelaufen ist - nicht bekannt ist.
Viele Grüße
Hallo,
erst einmal solltest du mitteilen, ob es ein Regel- oder
Verbraucherinsolvenzantrag war.
Hallo
erstmal Danke. Es handelt sich um ein Verbraucherinsolvenz. Die angeforderte Unterlagen hat das Gericht an mich übersandt und ich habe es weiter an mein Rechtsanwalt geleitet. Er hat die Gläubigerverzeichniss vom Gericht nicht ausgefüllt sondern seine Verzeichniss zugeschickt so dass das Gericht den Antrag als zurückgenommen.
Hier den Beschluss:
Der Antrag der … vom … auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt aus den Gründen der gerichtlichen Aufforderung vom … zugestellt am … als zurückgenommen ( § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO )
Entgegen gerichtlicher Aufforderung wurde ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nicht mit den vorgesehenen Formularen und unter vollständiger Nennung der Adressen aller Gläubiger innerhalb nicht verlängerbarer Frist Eingereicht. Ende.
Gruss aus Erding
Auf alle Fälle solltest du einen Anwalt aufsuchen, der sich mit Insolvenzrecht auskennt. Am Besten einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Diesem Anwalt legst du alle Unterlagen vor die du von deinem vergangenen Anwalt hast und er soll sich das anschauen.
Es läuft ab der Erstellung eine 6-monatige Einreichungsfrist für den Insolvenzantrag. Sofern du noch in diesem Rahmen bist kannst du einen neuen Antrag auf der Grundlage des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans einreichen auch ohne Anwalt kann der Antrag eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist die „Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs“ - Anlage 4 im Insolvenzantrag.
Nun wünsche ich viel Erfolg und Glück
Grüße aus Stuttgart
Hallo Lavi,
habe leider erst jetzt Deine Frage gelesen.
Also Fakt ist Folgendes.
- Ein Anwalt ist versichert gegen Verfahrensfehler (dazu gehört auch ein Nichtausfüllen von benötigten Formularen. Wenn Du jetzt die Sache nicht mehr gerade biegen kannst, dann kannst Du Deinen Anwalt verklagen (Es gibt für mittellose Menschen Prozeßkostenhilfe)Antrag stellt man bei Gericht.
- Man braucht für das Eröffnen des Verfahrens keinen Anwalt. Das kann man selbst. Die Formulare dafür bekommt man bei Gericht. Dort gibt es auch einige nette Menschen, die einem nicht so bewanderten Menschen helfen.
Du mußt eines machen, alle Leute, denen Du Geld schuldest auf eine Liste schreiben mit Namen und Adressen und dem Betrag plus eventuelle hierzu gehörende Papiere (das sind die netten gelben und blauen Briefe)
Damit gehst Du dann zum Gericht, fragst Dich nach der Insolvenzabteilung durch und stellst den Antrag. Wer lesen kann, kann dann dieses ellenlange Formular selbst ausfüllen und hat viel Geld gespart, das man ja sowieso nicht mehr hat.
Bei Antragstellung nicht vergessen, die Restschuldbefreiung zu beantragen, sonst war alles umsonst.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Falls noch etwas unklar ist, dann einfach noch mal melden.
Schöne Grüße und ein schönes Wochenende.