Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen (GmbH)

Wenn bei einer GmbH das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde, kann der Schuldner einfach ein Titel gegen dem ehemaligen Geschäftsführ (Privat) beantragen?

Und hätte das auch Chance Vorgericht, wenn der ehemaligen Geschäftsführer gegen den Mahnbescheid Einspruch/Widerspruch einlegt?

Kann der Schuldner überhaupt seine Forderung beim ehemaligen Geschäftsführer gelten machen (Privat)?

Ja, aber so einfach wird der keinen Bestand haben.

Ja.

Der Gläubiger kann gegebenenfalls gegen den ehemaligen Geschäftsführer vorgehen, wenn ein Grund für eine Haftung vorliegt. Dies könnte bei einem verspäteten Insolvenzantrag oder auch bei anderem Fehlverhalten des Geschäftsführers möglich sein.

Tach,

der Sinn einer GmbH ist es ja auch, dass man die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe der Einlage begrenzen will.

Dass Gesellschafter aber dennoch mit dem Privatvermögen haften, kommt gar nicht mal so selten vor - das ist in der anderen Antwort beschrieben.

Eine andere Variante ist, dass die GmbH noch gar nicht im Handelsregister eingetragen war, sich noch in der Gründung befand.