Insolvenzverfahren, Mietkaution

Moin,

Mieter M, der neu in Stadt gezogen ist und die lokalen Verhältnisse noch nicht ausreichend kennt, bekommt Post.

Die Post ist am Do.-Abend im Briefkasten, gefordert wird eine Einverständniserklärung, dass die Mietkaution auf den neuen Eigentümer übertragen wird.

Termin ist am 15.11, also hat M gar keine vernünftige Möglichkeit sich beraten zu lassen, ob dass so üblich ist und welche Folgen entstehen können, zumal der neue Eigentümer in Luxemburg ansässig ist.

Vermtl. ist es unproblematisch, nur ist eine so kurze Frist akzeptabel?

Es kann doch sein, dass M für ein/zwei Wochen im Urlaub ist.

Gruß Volker und ein schönes WE

Ich kenne das so, dass der Mieter Mitteilung erhält, dass die Kaution an den neuen VM übertragen wurde. Da wurde nichts gefragt, sondern lediglich der Vollzug gemeldet.

vnA

Ich kenne das so, dass der Mieter Mitteilung erhält, dass die
Kaution an den neuen VM übertragen wurde. Da wurde nichts
gefragt, sondern lediglich der Vollzug gemeldet.

So kenne ich es auch. Und abgesehen davon, dass ich nicht ganz weiß, was das mit Insolvenzrecht zu tun hat, kann es dem Mieter wegen § 566a BGB ohnehin recht egal sein, da der vorherige Vermieter bei Ausfall des neuen für die Kaution haftet (es ist also völlig irrelevant, wo die Kaution ist und wem sie zusteht).

Gruß
Dea

Moin,

erstmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

Vlt. habe ich meine Frage nicht deutlich genug ausgedrückt. Mieter M hat doch bei einer so kurzen Frist keine Chance eine Rechtsberatungs zu bekommen.

Da man davon ausgehen kann/muss, dass jemand im Urlaub ist, muss doch mindestens eine Frist von vier Wochen eingeräumt werden.

Gruß Volker

Vlt. habe ich meine Frage nicht deutlich genug ausgedrückt.
Mieter M hat doch bei einer so kurzen Frist keine Chance eine
Rechtsberatungs zu bekommen.

Doch, das wurde schon verstanden, Sie haben nur die Antwort nicht ganz verinnerlicht.

Der Käufer tritt kraft Gesetz in alle Pflichten und auch Rechte aus dem Mietverhältnis ein. Dazu gehört die Kaution. Die steht im zu und da hat der Mieter übehaupt nichts mitzureden. Warum er hier gefragt wurde, kann keiner sagen, rechtlich notwendig ist es aber nicht.

Es ist auch nicht wirklich nachvollziehbar, wozu man sich da rechtlich beraten lassen sollte. Der Käufer ist neuer Vermieter, ihm steht die Kaution zu, er muss sie dann auch verrechnen. Dazu haftet dem Mieter gem. § 566a BGB auch noch der alte Vermieter.

Gruß
Dea

Moin,

Die steht im zu und da hat der Mieter übehaupt nichts
mitzureden. Warum er hier gefragt wurde, kann keiner sagen,
rechtlich notwendig ist es aber nicht.

OK, dann ist ja eine Frage beantwortet.

Es ist auch nicht wirklich nachvollziehbar, wozu man sich da
rechtlich beraten lassen sollte. Der Käufer ist neuer
Vermieter, ihm steht die Kaution zu, er muss sie dann auch
verrechnen. Dazu haftet dem Mieter gem. § 566a BGB auch noch
der alte Vermieter.

In dem Anschreiben steht, dass u.U. Folgekosten entstehen, wenn nicht bis zum 15. Nov. die Einverständniserklärung erfolgt.

Selbst wenn es für Juristen ein „Trivialfall“ ist, muss doch M die Chance haben, sich beraten zu lassen.

Es ist doch ein logischer Widerspruch, wenn der Käufer „voll“ in den alten Mietvertrag eintritt, weshalb muss dann M eine extra Einverständnis-Erklärung abgeben.

Da verstehe ich schon Bedenken.

Bislang kann ich den Ablauf nicht nachvollziehen.

Ein schönes WE.

Gruß Volker

Hallo, anläßlich eines Grundstückskaufvertrages wies der Notar
darauf hin, daß der M der Übertragung der Kaution auf den neuen
Eigentümer und VM zustimmen müsste.
Allerdings die Grundlage (Gesetz? Urteil BGH? oder ähnliches)
ist mir nicht bekannt.
M.E. müsste doch, wenn neuer VM dem M nachweist, dass die Kaution
auf einem Sparkonto mit Vermerk "Kaut. Mieter …) eingezahlt ist,
der alte VM aus dem Schneider sein und nicht mehr haften müssen.Gruß

In dem Anschreiben steht, dass u.U. Folgekosten entstehen,
wenn nicht bis zum 15. Nov. die Einverständniserklärung
erfolgt.

Keine Ahnung, warum das da steht und was das für Kosten sein sollen.

Wie wurde die Kaution denn erbracht? Bei einer Bankbürgschaft oder einem Kautionskonto könnte das anders sein.

Selbst wenn es für Juristen ein „Trivialfall“ ist, muss doch M
die Chance haben, sich beraten zu lassen.

Einen solchen Grundsatz gibt es nicht. Wenn das Gesetz Fristen vorsieht, müssen angemessene gesetzt werden. Warum das hier der Fall sein sollte, ist mir derzeit nicht ersichtlich.

Es ist doch ein logischer Widerspruch, wenn der Käufer „voll“
in den alten Mietvertrag eintritt, weshalb muss dann M eine
extra Einverständnis-Erklärung abgeben.

Eben.

Bislang kann ich den Ablauf nicht nachvollziehen.

Ich auch nicht, was aber andere Gründe hat.

Gruß
Dea

M.E. müsste doch, wenn neuer VM dem M nachweist, dass die
Kaution
auf einem Sparkonto mit Vermerk "Kaut. Mieter …) eingezahlt
ist,
der alte VM aus dem Schneider sein und nicht mehr haften
müssen.Gruß

Ich hatte die Norm doch genannt.

Moin,

ich danke euch für eure Antworten.

Wenn ich es richtig zusammenfasse, ist offensichtlich jemand noch unerfahren und hat hier zuviel Post erzeugt.

Also kann Mieter M ohne Bedenken die Einverständniserklärung unterschreiben, obwohl sie überflüssig ist.

Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag.

Gruß Volker