Insolvenzverfahren-nachträgl. Forderungsanmeldung

hallo an alle,

ich würde sehr gerne wissen, wie hoch die Kosten der zusätzlichen Prüfung bei nachträglichen Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren sind.
Weiss das jemand?

Wenn man als Gläubiger damit einverstanden ist, die Prüfung zusammen mit anderen nachgereichten Forderungen überprüfen zu lassen, kostet das meines Wissens nach 15 EUR - ein gesonderter Termin für nur einen Gläubiger in der Regel um ein vielfaches mehr.

danke westmoreland!
Und wen das nur ein Gläubiger ist? Kann man das ungefähr abschätzen, wieviel es kosten könnte? 100 EUR? 200 EUR? oder viel mehr?

Ich kenne eigentlich nur Inso-Verwalter, die bereits von sich aus nachträgliche Prüftermine zusammenlegen. Wenn man als Gläubiger tatsächlich aber der einzige ist, der die Anmeldefrist versäumt hat, und nun seine Forderung nachträglich anmelden will, sollte der Insolvenzverwalter den Gläubiger darauf aufmerksam machen. Wir haben einmal für einen nachträglichen Termin 600 EUR gezahlt, wenn ich mich nicht irre - aber dazu ist die Anzahl der Insolvenzverfahren zu hoch, als das ich mich an jeden erinnern würde.

Bitte beachten:

Eine nachträgliche Anmeldung bringt eigentlich nur Vorteile, wenn wirklich eine Quote zu erwarten ist, die über den eigenen zustätzlichen Kosten der nachträglichen Anmeldung liegt. Wird später Restschuldbefreiung ( RSB ) gewährt, gilt das auch für die Gläubiger, die an dem Verfahren nicht teilgenommen haben - deswegen ist eine InsO-Eröffnung ja auch öffentlich, damit jeder Gläubiger dem Verfahren beitreten kann.

Wird keine RSB beantragt oder gewährt, kann auch der Gläubiger, der seine Forderung nicht angemeldet hat, diese gegen den Schuldner wieder geltend machen - wenn auch nicht aus der Inso-Tabelle, sondern ganz normal mit Schuldtitel.

westmoreland, vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen!

und ich dachte, wir duzen uns im Forum alle… :frowning:(

sorry! danke dir westmoreland :smile: