Hallo,
wahrscheinlich für Experten ne blöde Frage:smile:: Aber wenn man als Gläubiger in einem Insovlenzverfahren aufgefordert wird, Urkunden als Beweise für eine Forderung beizulegen, wie ist das zu verstehen?
Die Rechnungen, die die Forderung bewiesen liegen ja beim Schuldner - der Gläubiger hat ja nur Kopien der Rechnungen für seine Buchhaltungs-Unterlagen. Sind diese Kopien dann dennoch „Urkunden“ zu sehen? Oder was ist damit gemeint?
auf dem Schlauch stehende Grüße,
Barbara
Hallo barbara,
mit meinen laienhaften Wissen würde ich eher vermuten, dass Du die Rechtmäßigkeit einer Forderung nachweisen sollst. D.h. den Vertrag präsentieren sollst, auf dessen Basis die Rechnung zu stande gekommen ist. (Auftrag, Kaufvertrag o.ä.)
Denn: Nicht jede Rechnung ist berechtigt, auch wenn sie existiert:wink: Und wenn der Schuldner den Überblick verloren hat über seine Verträge …
Ist aber nur ne Vermutung
Grüße
Jürgen
hallo jürgen,
das ist ein guter hinweis. mal sehen, wie ich das schriftlich nachweisen kann, da es bei diesen seminaren eigentlich fast nie verträge gibt. aber es gibt mails des auftraggebers, aus denen die beauftragung hervorgeht und auch die zufriedenheit mit der dann geleisteteten arbeit. sowas sollte ich dann also mit dazupacken.
beste grüße und danke für den hinweis,
barbara