Insolvenzverfahren, Verwalter nicht kommunkativ

Hallo

ich habe seid 2007 insolvenz. Bisher war ich Arbeitslos oder hatte nur TZ Jobs. Seid mitte September habe ich nun einen VZ Job, dennoch noch unterschiedliche Stunden und daher auch unterschiedliche Monatsgehälter. Im letzten jahr habe ich geheiratet, nur das Gehalt meines Mannes geht für Haushypothek, Kredite und Nebenkosten drauf. Da sein Gehalt an den Kredit verknüpft ist und ihm sonst 300€ fehlen, habe ich die Stkl. 5.

Nun hat mein Verwalt, der brief kam vor 1 woche, mein Gehalt neu berechnet mit Stkl. 4 und hat den Freibetrag draufgerechnet, denn ich aber garnicht habe, und noch nie hatte. Und verlangt nun das ich daraus den Pfändbaren Betrag überweise, und zusätzlich seine Verwalterkosten. Als ich ihm sagte das ich in diesen Monat weniger Std habe und nicht alles auf einmal begleichen kann und das die Berechnung ohnehin falsch sei, kam ein Brief wo er mir mit dem Gericht und Aufhebung droht.

Ist das alles zuläßig? Was kann ich tun? Bitte um hilfe!! danke.

Hallo ,

das sind die üblichen Praktiken der IV. Sie drohen immer- Wäre gut für Dich wenn Du es dem Gericht mitteilst.Dort gibt es einen Rechtspfleger , welcher mit Deinem Verfahren vertraut ist. Nimm die Schreiben von dem IV als Kopie mit.
Beantrage doch einen erhöhten Pfändungsfreibetrag. Hierzu muss Du denn den Weg zur Arbeit berechnen. Dieses steht Dir rechtlich zu. Den Antrag stellst Du bei Gericht.
Das Verfahren aufheben , kann nur das Gericht hier hat der IV ( Insolvenzverwalter )kein Recht zu.
Das Gericht hat zwar die Aufgabe alles zu kontrolieren. Machen sie aber nicht.
Fakt ist Du hast Steuerklasse 5 und man kann nicht verlangen , dass Dein Mann auch noch in Insolvenz gerät.
Versuche vorsichtig dem Rechtspfleger auch klar zu machen , dass die Steuererklärung ja auch zur Masse gelangt.
Gehe aber bitte nicht alleine zu Gericht , eine neutrale Person , kann immer als Zeuge für Dich dienen, wenn es zum Schluss um die Restschuldbefreiung geht. Hiermit wird auch gerne von den IV gedroht.
Du hast zwar die Pflicht Deinen pfändbaren Anteil abzutreten. Frage den Rechtspfleger vorsichtig in welchem Inso § es steht , dass Du die Pflicht hast Steuerklasse 4 zu wählen. Den gibt es nämlich nicht.

Ich weiß nicht , ob Dir diese Antwort reicht.
Ich wünsche aber viel Glück

hallo danke für dei schnelle antwort, mir ist auch aufgefallen das er IV meine Auslöse mit angerechent hat was ja ein unpfändbarer Betrag ist, dies habe ich ihm in einem neuen Schreiben mitgeteilt.

Wer gilt den als neutrale Person, auch der Mann oder eher eine freundin?

danke

Hallo,

neutrale person , wird als solche bezeichnet , die weder mit dem Verfahren noch zu Deinen persönlichen Bereich gehört.
Aber das ist jetzt wohl auch egal. Das Beste für Dich ist jetzt so schnell wie möglich zum Gericht zu gehen.Geht doch einfach zu dritt hin. Schaden kann es Dir auf keinen Fall. Je mehr Zeugen Du hast um so besser für Dich.
Pfändungsfreie Beträge darf er nicht einziehen. Ja ich kenne das , das machen die IV sehr gerne , die meisten menschen welche in Insolvenz sind haben ja keine Ahnung vom Insolvenzrecht. Aus Angst lässt man diese IV schalten und walten. Dieses aber machen die sich zu Nutze. Also kann ich nur anraten sich nicht alles gefallen zu lassen. Zeige dem Rechtspfleger auch was er als unpfändbaren Teil bei Dir eingezogen hat. Bitte nur in Kopie. Hier muss das Gericht handeln und es wirde IV anschreiben müssen . Ort muss er sich rechtfertigen. Leider sehen diese IV so was nicht sehr gerne.Die Machtstellung der IV ist sehr groß , ich will nicht hoffen , dass er denn anfängt seine Macht zu demonstrieren.
Dann hast Du nur eine Wahl mit Hilfe der Gläubiger ihn zu entlassen. Hier brauchst Du denn die Unterschriften der Gläubiger. Nur eine Frage ist es ein Regelinsolvenzverfahren oder eine private Insolvenz ?

Viel Glück nur nicht aufgeben auch Personen in Insolvenz sind Menschen , welche ein Recht haben auf Menschenwürde

hallo es ist eine private insolvenz aus zeiten vor meiner beziehung mit meinem jetzigen mann. Und ich warte nun mal ab was jetzt für antwort kommt und dann hoff ich das in der woche ab dem 20.12. noch jemand im gericht ist, denn da habe ich urlaub und davor ist es schlecht früh nicht da zu sein. Was die gläubiger angeht, nunja ich weis garnicht ob ich noch alle andressen/ansprechpartner dazu habe, vor allem hat man mir nie mitgeteilt wieviele davon sich wirklich gemeldet haben und wer nicht.

danke bis zur antwort.