Kleine Frage, Ich habe mehre GmbH’s davon leider 3 Insolvenzanmelden mussten. Wahrscheinlich ich privat auch…
Jetzt hat eine GmbH jedoch ein Patent, welches wesentlich mehr wert ist als die Schulden, wenn der insolvenzverwalter das Patent jetzt verkauft, für 500.000€ (das wurde geboten) und die schulden „nur“ 350.000€ sind bekomme ich den rest von 150.000€ ? oder geht alles an die Gläubiger?
wenn die GmbHs Insolvenz anmelden, geht die Geschäftsführerbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Dafür musst Du ihm ja auch sämtliche Geschäftsunterlagen übergeben und kannst dann auch nicht mehr über die Konten verfügen. Der Insolvenzverwalter verkauft alles Verwertbare, zahlt von dem Erlös sämliche Gläubiger und natürlich auch sein eigenes Honorar, und wenn dann noch was übrig bleiben sollte, wird er es Dir überweisen.
Wenn das so ist, wie Du oben schilderst, brauchst Du eigentlich nichts mehr machen als ein paar Jahre auf den Scheck zu warten.
Zuerst bekommen Gericht und Insolvenzverwalter ihr Geld. Der Rest wird unter den Gläubigern verteilt. Dass dabei für den/die GmbH-Gesellschafter noch etwas übrig bleibt, wird der Insolvenzverwalter zu vermeiden wissen ist eher atypisch.
oder verlassen sich drauf, dass ihrem Anwalt was zum Thema „Durchgriffshaftung“ einfallen wird - bei dieser Konstellation nicht besonders unwahrscheinlich.
Ganz sicher ist dem Insolvenzverwalter die Höhe seines Honorars nicht egal. Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) sieht an der Insolvenzmasse orientierte Regelsätze vor. Möglich sind Ab- und Zuschläge, also Abweichungen von den Regelsätzen. Sofern Gläubiger befriedigt wurden, hat der kontrollierende Gläubigerausschuss keinen Anlass, auch eine arg üppige Vergütung des Insolvenzverwalters zu beanstanden. Von daher bleiben vorhersehbar bestenfalls ein paar Anstands-Euronen übrig, damit es nicht zu sehr nach passend hingebogener Berechnung aussieht.
Insolvenzverwalter sind Normalos, eben Leute wie Du und ich, nicht wie Boxer, die lieber geben als nehmen.