Insolvenzverhalten

Hallo liebe Mitwisser,
ich bin in der sogennanten Wohlverhaltenphase meiner Privat Insolvenz.
Nun möchte ich ein Auto auf meinen Namen und meiner Versicherung anmelden.
es ist aber nicht mein Eigentum und wird es nicht werden.
kann es trotzdem in die Insolvenzmasse einfließen.
Mein Insolvenzanwalt gibt mir darauf keine Antwort
Gruß Joachim

Aber das Gericht könnte meinen das es so ist.

Also das Auto dein Eigentum ist.
Tip: Kurz bei der Caritas oder Verbraucherzentrale anrufen.

Viel Glück

Hallo,
natürlich geht das denn Sie sind ja nicht Eigentümer des Fahrzeuges sondern nur Besitzer. Beispiel: Ihr Freund kauft ein Auto auf seinen Namen und sagt zu Ihnen, wenn du fahren willst, bezahlst du die Versicherung und den Spritt. Das heißt dann, das der Freund der Eigentümer ist und über sein Eigentum verfügen kann - Sie aber Besitzer sind können sie nur solange über das Auto verfügen wie es der Eigentümer erlaubt. Sie können z.B. das Auto nicht verkaufen.
In der Insolvenzmasse geht nur, was Sie nach der Eröffnung des InSo-Verfahren als erheblichen „Gewinn“ machen. Hierzu ein kleines Beispiel. Sie erben 100000 €. Dies müssen Sie Ihren Verwalter mitteilen allerdings hgehen auch hiervon nur 50 % in die Masse. Anders ist es bei einer Lohnpfändung nach Tabelle. Da geht die monatliche Pfändung nach Abzug der Kosten f. d. Verwalter komplett in die Masse.(das ganze auf´s Jahr gesehen). Anmerkung zu erheblichen Gewinn. Alle Geldeinnahmen müssen dem Verwalter gemeldet werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn noch Fragen offen sind, können sie sich gerne nochmals melden.
Gruß
HBBH

Hey Joachim,
also, eigentlich kann meines Wissens nach der Treuhänder nichts gegen ein Auto haben. Du bist in der WVP, die Masse ist bereits geregelt. Aber… Du hast ja Deinen Eigenbehalt und kannst damit tun und lassen was Du willst, Miete, Essen usw. Frage: Woher hast Du denn die Knete für´s Auto? Sparen no way, weil Du damit ja z.B. über ein etwaiges verfügbares Einkommen mtl. hinaus über Vermögen (angesparten Betrag)verfügst. Ferner kriegt der Treuhänder soweit ich weiß die Anmeldung eines Pkw ebenfalls mit, wg. der Anmeldung = Zulassungsstelle usw. Ich habe in meinem Fall zu Anbeginn meine Inso das Auto aus beruflichen Gründen behalten dürfen (alter Kleinwagen!) und einen späteren Wechsel des Fahrzeuges stets angezeigt. Immer daran denken, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Nehme mal Kontakt auf mit Deinem Treuhänder, meiner war super und hat mich mit Rat gerne unterstützt, auch wenn es nicht seine Aufgabe gewesen ist. Versuche Deinen Treuhänder als Partner zu sehen, reich wird der eh nicht an Dir!

Grüße…

Das ist es ja eben, der ist nicht Kooperativ, mußte Geld vom letzten Krankenhausaufenthalt einklagen, Krankenhaustagegeld, was verrechnet werden mußte.

Es geht un ein Firmen Fahrzeug das der Firma gehört aber ich es nutzen soll ohne das die Rirma erwähnt wird
gruß Joachim

Hallo Joachim,

wenn der Wagen keinen Wert hat, dann wird der Verwalter nichts machen.
Ich würde aber die Finger davon lassen, denn das Recht den Wagen fest zu halten hat er. Das kommt auch auf die Gläubiger an, wenn einer sagt, ich will den Wagen, dann ist der weg.
Ist trotzdem eine Unverschämtheit das der Verwalter Ihnen da keine Antwort gibt, er sollte für Gläubiger und Schuldner da sein, was aber wohl von keinem gemacht wird.
Gruss
Agnes

Hallo Joachim,

es gibt einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
Wenn Sie eine Wohnung mieten, sind sie der Besitzer aber nicht der Eigentümer. Sie dürfen die Räumlichkeiten zwar benutzen, es gehört Ihnen aber nicht.
So ist es mit dem Auto auch.

Es wird jedoch schwierig zu beweisen, das Ihnen das Auto nicht gehört ohne einen Leasing- oder „Mietvertrag“. Es könnte also gut sein, daß es so nicht anerkannt wird und in Ihre Insolvenzmasse mit einfließt. Am besten sie melden das Auto auf Ihren Partner oder ein anderes Familienmitglied an.

Alles Gute

Gruß Lore

Hey, versuche beim zuständigen Amtsgericht, den Treuhänder zu wechseln. Es gibt leider immer wieder solche Typen, die einen dann als Menschen 2. Klasse behandeln. Ferner wie so gerne, poste mal bei insosoft de, nur zu empfehlen.

Grüße…

Das auto kann nicht in die Insolvenzmasse einfliessen, da Du nicht der Eigentümer des Autos bist.
Eigentümer des Autos ist derjenige auf dessen Namen der Kaufvertrag läuft.
Du kannst tausend autos auf dich anmelden und versichern wenn Du willst.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Danke für die schnelle Antwort und
genaue Hilfe
Gruß Joachim

Guten Morgen,

wenn sie noch einen Insolvenzverwalter haben, man ist ihr Insolvenzverfahren noch nicht beendet.

Folglich gehört das Fahrzeug zur Insolvenzmasse, ganz abgesehen von dem Umstand, dass Sie ohne Insolvenzverwalter keine Willenserklärungen abgeben dürfen, also auch kein Auto kaufen dürfen.

Dies zeigt im Übrigen, wie sinnlos eine Privatinsolvenz ist, ganz davon abgesehen, dass Sie garnicht wissen, ob Sie am Schluss der Wohlverhaltenfrage überhaupt eine Restschuldbefreiung erhalten, denn dazu werden die Gläubiger pflichtgemäß gehört.

Vielleicht „wartet“ der Insolvenzverwalter nur darauf, bis das Auto da ist und es Ihnen weggenommen werden kann.

Viel Glück.

Hallo und Guten Morgen, Das Auto Kaufe ich nicht es wird nicht mein Eigentum sondern ich nutze es nur und melde es auf mainem Namen an und versichere es auf meinen Namen , ich betone es wird nie mein Eigentum werden.
Gruß
Joachim

Wenn Ihnen das Auto nicht gehört, kann es Ihnen auch nicht von Ihrem Insolvenzverwalter weggenommen werden.

Viel Glück.

Der Eigentümer muss ein anderer sein.Der Verwalter wird wissen wollen wo das Geld denn herkommtMan kann sich das geld auch nicht schenken lassen das fließt dann in die Inso. also aufpassen