Insolvenzverschleppung

Hallo.

Angenommen, ein Arbeitgeber hat wohlwissend Mitte 2002 Insolvenzverschleppung betrieben und diese nicht angezeigt, die Firma erholte sich wieder einigermassen.

Kann dann ein Arbeitgeber nachträglich noch wegen Insolvenzverschleppung angezeigt werden bzw. dies in eventuellen Klagen eines Arbeitnehmers relevant sein, wenn der Arbeitnehmer das Finanzamt bzw. behördliche Stellen davon informiert?

Liebe Grüsse,

Martin

Hallo.

Auch hallo,

Angenommen, ein Arbeitgeber hat wohlwissend Mitte 2002
Insolvenzverschleppung betrieben und diese nicht angezeigt,
die Firma erholte sich wieder einigermassen.

Kann dann ein Arbeitgeber nachträglich noch wegen
Insolvenzverschleppung angezeigt werden bzw. dies in
eventuellen Klagen eines Arbeitnehmers relevant sein, wenn der
Arbeitnehmer das Finanzamt bzw. behördliche Stellen davon
informiert?

…und hä???
Insolvenzverschleppung setzt Insolvenz voraus!!
Diese ist aber laut deiner Aussage gar nicht eingetreten!!
Also…!!!

Liebe Grüsse,

Martin

Gruß
J.

…und hä???
Insolvenzverschleppung setzt Insolvenz voraus!!
Diese ist aber laut deiner Aussage gar nicht eingetreten!!

Nein, ist sie nicht. Ein Arbeitgeber kann aber doch trotzdem Insolvenzverschleppung betrieben haben (siehe EM.TV.). Plötzlich kommt eine Finanzspritze. Gehälter wurden aber monatelang nicht gezahlt. Die Firma war z.Bsp. völlig überschuldet. Rein rechtlich musste ein Arbeitgeber für eine solche Situation Insolvenz anmelden, wenn Verbindlichkeiten nicht mehr gedeckt werden können und die Verschuldung vorhanden ist. Das ist meines Wissens nach strafbar und kann angezeigt werden, auch rückwirkend, wenn dies Auswirkungen auf alle Beteiligten bis in die Gegenwart hat und gegenwärtige Situation so ist, wie sie jetzt ist. Sehe ich das so richtig?

Es gibt immer Ausnahmen.
Ich bin davon ausgegangen, daß AG sich erholt hat, und all seinen Verbindlichkeiten rückwirkend nachgekommen ist, inklusiv Löhne&Gehälter.
Gegenfrage: Ab wann bin ich denn insolvent?
Wenn ich am 01 schon weß, daß ich am 30. meine Miete nicht mehr bezahlen kann? Oder erst dann wenn sie mich rauswerfen?
Die Hoffnung stirbt doch immer erst am Schluß, oder?
Ich mache mich diesbezüglich aber gerne noch mal schlau.

Gruß
J.

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Hi!

Da keine Insolvenz eingetreten ist, wäre die damalige Situation wohl durch ein gericht zu klären.
Sind denn die ausstehenden Verbindlichkeiten mittlerweile beglichen worden?

Generell möchte ich hier noch erwähnen, dass es, zumal in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, wohl kaum geboten sein dürfte, ein gesundes Unternehmen kaputzuklagen, nur weil man den Geschäftsführer nicht mag (meine Interpretation). Schließlich geht es hier um Arbeitsplätze.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Ich verstehe das Problem nicht ganz: wenn Gehälter nicht gezahlt wurden, dann kann man die doch einklagen oder nicht?

Gruß
Tom

Meine Antwort:

Hi!

Da keine Insolvenz eingetreten ist, wäre die damalige
Situation wohl durch ein gericht zu klären.
Sind denn die ausstehenden Verbindlichkeiten mittlerweile
beglichen worden?

----- sind sie nicht.

Generell möchte ich hier noch erwähnen, dass es, zumal in der
aktuellen wirtschaftlichen Situation, wohl kaum geboten sein
dürfte, ein gesundes Unternehmen kaputzuklagen, nur weil man
den Geschäftsführer nicht mag (meine Interpretation).
Schließlich geht es hier um Arbeitsplätze.

------- Es geht hier nur um einen einzigen Arbeitsplatz: Meinen.
Die Unkenrufe mit wirtschaftlicher Situation zieht nicht. Notfalls fährt man halt Taxi.

Das Unternehmen ist auch nicht gesund. Hab ich nie behauptet.
Gruss,

M.

Ob eine Straftat noch verfolgt werden kann
hängt an zwei Punkten :

  • Lag eine Straftat vor. Ob das wirklich so war
    ergibt sich erst aus einem möglichen Urteil.

  • Nachträglich anzeigen. Ganz einfach : Suche Dir
    die §§ aus dem StGB und schaue nach Verjährung.

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Hallo Martin,

sofern es sich bei deinen Arbeitgeber um eine GmbH oder AG handelt,ist der Gf/Vorstand gesetzlich verpflichtet,bei dem Erkennen einer Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren einzuleiten…
Wenn er die Gehälter nicht zahlen kann,kannst du aber auch selber ein Insolvenzverfahren gegen ihn einleiten…
Da du in diesem Falle nämlich sein Gläubiger bist…

mfg

Frank