Insolvenzverschleppung

Hallo,

ich brauche mal Hilfe um eine Zeitungsnachricht zu beurteilen.

Ein Unternehmen mit hohen Fixkosten und und langfristig ausgehandelten Kundenverträgen (man stelle sich hochwertige Wartungsverträge vor) gibt bekannt,
dass
a) in der vergangenen Berichtsperiode ein Einnahmenausfall in Höhe von 300 TEUR (Umsatz 2,5 Mio) zu verzeichnen ist und
a) in der laufenden Berichtsperiode ein Negativsaldo in Höhe von 400 TEUR (geplanter Umsatz 1,3 Mio) droht.

Unter welchen Umständen darf der Vorstand jetzt das Geschäft weiterführen, ohne Insolvenzverschleppung (oder ähnlich strafrechtlich relevantes) zu begehen ?
Reichen da Rücklagen (z.B. beleihungsfähige Immobilien) mit einem Wert von mehr als 700 TEUR und eine gesicherte Liquidität aus ?

Vielen Dank für Hinweise

Ciao maxet.

hallo maxet

wo siehst Du die Gefahr einer Insolvenzverschleppung, wenn gleichzeitig eine gesicherte Liquidität vorhanden ist?
daß man mal keinen Gewinn macht kommt in den besten Firmen vor

mfg
ED

btw: Immobilien gehören i.A. zum Anlagevermögen, nicht zu den Rücklagen

hallo Ed sopan

wo siehst Du die Gefahr einer Insolvenzverschleppung, wenn
gleichzeitig eine gesicherte Liquidität vorhanden ist?

Ich denke, dass der Inhaber eines Ladens der generell Sachen zum Einkaufspreis zzgl. MwSt. verscheuert zwar genügend Liquidität hat, aber aber die Sache sehenden Auges vor dem Baum fährt. So ein gezieltes Schuldenmachen fält m.W. unter Insolvenzverschleppung und ggf. unter Betrug (am Lieferanten).

daß man mal keinen Gewinn macht kommt in den besten Firmen vor

btw: Immobilien gehören i.A. zum Anlagevermögen, nicht zu den
Rücklagen

Kann man Rücklagengelder nicht in Immobilien anlegen (z.B. Anteile am nicht selbstgenutzten Bürohaus oder Anteil an einem Immo-Fond) ?

Ciao maxet.

hallo maxet

Ich denke, dass der Inhaber eines Ladens der generell Sachen
zum Einkaufspreis zzgl. MwSt. verscheuert

ist nicht verboten

zwar genügend
Liquidität hat, aber aber die Sache sehenden Auges vor dem
Baum fährt. So ein gezieltes Schuldenmachen fält m.W. unter
Insolvenzverschleppung und ggf. unter Betrug (am Lieferanten).

a) wo entstehen hier Schulden?
b) Insolvenz/Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn man seine fälligen Schulden nicht mehr bezahlen kann - dies ist aber gem. Deiner Schilderung nicht gegeben

Kann man Rücklagengelder nicht in Immobilien anlegen (z.B.
Anteile am nicht selbstgenutzten Bürohaus oder Anteil an einem
Immo-Fond) ?

man kann, aber dann gilt:
Rücklagen sind Eigenkapital (welches i.A. kurz- bis mittelfristig zur Verfügung steht) und sind bei der Bilanz auf der _Aktiv_seite aufgeführt,
Anlagevermögen stehen auf der _Passiv_seite
man sollte diese beiden Begriffe nicht vermischen

mfg
ED

hallo Ed,

Ich denke, dass der Inhaber eines Ladens der generell Sachen
zum Einkaufspreis zzgl. MwSt. verscheuert

ist nicht verboten

warum gibt es dann den Tatbestand der Insolvenzverschleppung

zwar genügend
Liquidität hat, aber aber die Sache sehenden Auges vor dem
Baum fährt. So ein gezieltes Schuldenmachen fält m.W. unter
Insolvenzverschleppung und ggf. unter Betrug (am Lieferanten).

a) wo entstehen hier Schulden?

Die ganzen Overhead-Kosten (Miete, Internetkosten, Telefon) werden nicht berücksichtigt, daher ist langfristig die Summe der Einnahmen niedriger als die der Ausgaben!

b) Insolvenz/Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn man seine
fälligen Schulden nicht mehr bezahlen kann - dies ist aber
gem. Deiner Schilderung nicht gegeben

Warum gibt es dann in der einen oder anderen Gesetzlichkeit
vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverschleppung
den Passus der Überschuldung/Verlust mehr als der Hälfte des Stammkapitals?

Kann man Rücklagengelder nicht in Immobilien anlegen (z.B.
Anteile am nicht selbstgenutzten Bürohaus oder Anteil an einem
Immo-Fond) ?

man kann, aber dann gilt:
Rücklagen sind Eigenkapital (welches i.A. kurz- bis
mittelfristig zur Verfügung steht) und sind bei der Bilanz auf
der _Aktiv_seite aufgeführt,
Anlagevermögen stehen auf der _Passiv_seite
man sollte diese beiden Begriffe nicht vermischen

Was ist bei einem Verein (e.V.) als Stammkapital zu betrachten? Anders gefragt, wenn kann ein Verein Insolvent gehen (Liquidität sei vorhanden)?

Ciao maxet.

Rücklagen sind Eigenkapital (welches i.A. kurz- bis
mittelfristig zur Verfügung steht)

Eigentlich stehen Rücklagen langfristig zur Verfügung, sonst würde man sie auch nicht ins Eigenkapital buchen.

und sind bei der Bilanz auf
der Aktivseite aufgeführt,
Anlagevermögen stehen auf der Passivseite
man sollte diese beiden Begriffe nicht vermischen

Und auch die beiden Seiten der Bilanz nicht: Vermögen gehört auf die Aktivseite, Eigenkapital auf die Passivseite (außer wenn es aktiv mitarbeitet, aber dann ist eh alles egal).

Gruß,
Christian

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Hallo,

Ich denke, dass der Inhaber eines Ladens der generell Sachen
zum Einkaufspreis zzgl. MwSt. verscheuert

ist nicht verboten

warum gibt es dann den Tatbestand der Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung ist im Sinne des Gläubigerschutzes verboten. Wenn die Bude munter Kurs auf die nächste Wand genommen hat, sollten keine neuen Verbindlichkeiten mehr aufgenommen werden. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hilft da meistens, weil dann kein gesunder Mensch mehr ohne Vorauszahlung Geschäfte mit der Bude macht.

Insolvenzverschleppung kann aber nur dann gegeben sein, wenn der Geschäftsleitung bekannt geworden ist, daß die Insolvenz (d.h. Zahlungsunfähigkeit oder Kapitalverlust, wobei von der Herkunft des Wortes und dem ursprünglichen Sinn nach mit Insolvenz die Zahlungsunfähigkeit gemeint ist) bevorsteht.

Fallen einfach nur Verluste an, die auf absehbare Zeit nicht existenzgefährdend sind bzw. das Kapital nicht nennenswert aufgezehrt haben, kann der Tatbestand der Insvolenzverschleppung nicht erfüllt sein.

Die ganzen Overhead-Kosten (Miete, Internetkosten, Telefon)
werden nicht berücksichtigt, daher ist langfristig die Summe
der Einnahmen niedriger als die der Ausgaben!

Langfristig ist uninteressant.

Was ist bei einem Verein (e.V.) als Stammkapital zu
betrachten?

Hier gehts los:
http://dejure.org/gesetze/HGB/238.html

Anders gefragt, wenn kann ein Verein Insolvent
gehen (Liquidität sei vorhanden)?

http://dejure.org/gesetze/BGB/42.html

Gruß,
Christian

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