Insolvenzverschleppung ?

Hallo zusammen,

ein Arbeitgeber, sagen wir die X GmbH, bezahlt in den vergangenen fünf Monaten seinen Arbeitnehmern das Gehalt aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten (leeres Konto) nur „häppchenweise“, d.h. zum ersten wird ein Anteil, schwankend zwischen 40 und 80% beglichen, der Rest kommt dann innerhalb ca. einer Woche nach.
Betreibt der (alleinige)Geschäftsführer der X GmbH hier bereits Insolvenzverschleppunk oder ist das noch Zahlungsstockung ?

Vielen Dank für eure Hinweise …

Freggle

Hallo

Da sich Gerichte und Insovenzverwalter gerne auch mal Monate damit beschäftigen, ob eine Insolvenzverschleppung vorlag, wird aus der Ferne hier niemand da etwas konkret zu sagen können. Allerdings spricht die Tatsache, daß diese Forderungen bisher auch immer innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes bezahlt werden konnten, eindeutig gegen eine Insolvenzverschleppung. Du schreibst ja selber zutreffend von Zahlungsschwierigkeiten und nicht von Zahlungsunfähigkeit.

Gruß,
LeoLo