Ehemaliger Arbeitgeber zahlt die Zusatzrente nicht. Es gibt in der Firma Zahlungsschweierigekeiten. Der Pensionssicherungsverein tritt aber erst ein, wenn das Amtsgericht einen Insolvenzantrag angenommen oder abgelehnt hat. Wenn der Insolvenzantrag nicht gestellt wird, muss alle drei Monate geklagt werden.
Wann kann man der Firma eine Insolvenzverschleppung vorwerfen?
Hallo,
lies mal http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutsch… durch.
Problem in dem von Dir geschilderten Beispiel ist, dass der Arbeitnehmer selbst kein Schuldner ist. Ein Insolvenzverfahren könnte aber nur ein solcher beantragen.
Allerdings könnte man mal eine Strafanzeige wg. Insolvenzverschleppung einreichen… die läuft schlimmstenfalls ins Leere.
Viele Grüße
Lumpi
Hi
kurze Rückfrage : sind ausser der Zusatzrente alle anderen Beiträge . z.B. Krankenkasse , Steuern usw bezahlt worden .
über diesen Weg kann man einen Arbeitgeber auch in die Knie zwingen , dann treten nämlich die Kassen und Ämter als Schuldner auf und erwirken einen Insolvenzantrag .
Ich hatte im Juni 10 einen ähnlichen Fall , aber wegen der FAQ kann ich nicht detailierter werden wie ich es gemacht habe .
Toni
Hallo,
das ist Falsch…
Der Arbeitnehmer ist sehr wohl Gläubiger des Arbeitgebers…
Denn ALLE Geldwerten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers machen ihn zum GLÄUBIGER des Arbeitgebers…
Rechtsanwalt einschalten…Insolvenzantrag stellen…
Der Arbeitnehmer ist sehr wohl Gläubiger des
Arbeitgebers…
Denn ALLE Geldwerten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis eines
Arbeitnehmers machen ihn zum GLÄUBIGER des Arbeitgebers…
soweit geb ich dir recht.
Rechtsanwalt einschalten…Insolvenzantrag stellen…
Den Antrag zu stellen ist die eine Sache. Den Antrag als „kleiner Gläubiger“ so zu begründen, dass der Rahmen des § 17 InsO geöffnet ist und das InsO-Gericht weiter ermittelt eine andere.
ml.
Hallo,
nun setze mal mehr Vertrauen in das Insolvenzgericht…
Mit einem guten Anwalt werden die sehr schnell tätig und „schnappen“ sich den AG…mal was aus der Praxis…
Ein cleverer AG wollte sich auf Kosten seiner AN einen dicken Reibbach machen…Original-Firma kein Geld mehr…aber auf neugegründeten GmbH`s waren ein paar Milliönchen versteckt…
Das dämliche Gesicht von dem AG hätte man eigentlich auf der BLÖD-Zeitung Seite 1 präsentieren sollen…als das Insolvenz-Gericht
(und der Insolvenz-Verwalter) innerhalb von 2 Monaten die ganzen
versteckten Gelder einkassierte…
Sofern dem Insolvenz-Gericht genügend Informationen vorliegen…können die sehr schnell handeln…
Hallo,
eine kurze prakmatische Antwort in einem solchen Fall, kann der betriebsrenten Empfänger, wenn er Gewerkschaftsmitglied ist, zu seiner Gewerkschaft gehen, die würden dann für das Mitglied die Rentenzahlung beim Arbeitsgericht einklagen. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen kann, muss er da die Hosen runterlassen.
Gruß
P.