Hallo,
welche Höchststrafe gilt eigentlich für Insolvenzverschleppung? Und wie schnell verjährt sowas?
Danke, foc
Hallo,
welche Höchststrafe gilt eigentlich für Insolvenzverschleppung? Und wie schnell verjährt sowas?
Danke, foc
Hi,
die Regelungen finden sich einerseits im GmbH-, im Aktiengesetz-Gesetz und im HGB:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/gmbhg/__84.html
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/aktg/__401.html
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/HGB/data/1…
Also: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.
Zur Verjährung kann ich jetz auch nichts sinnvolles sagen.
Gruß
Christian
Eine größere Strafe kann dabei allerdings auch sein, daß die Gesellschafter u.U. in eine persönliche Haftung für - trotz drohender Insolvenz - eingegange Geschäfte geraten.
C.