Insolvenzverschleppung?

Mit entsprechenden Hinweisen an den Zoll hätte ich gewartet.
Angenommen, die Ltd. wäre profitabel, dann würden Ansprüche gegen die ehemaligen Chefs von dir vielleicht bezahlt werden können. Die Kuh, die man vielleicht mal melken kann, schlachtet man nicht.
Man würde erst nach einer Zahlung einen Hinweis geben, das natürlich auch nur, wenn man den begründeten Verdacht hat.

Wobei ich für so ein Verhalten des Pärchens einen Spruch habe:
Man versucht, mit einem alten Geschäftsmodell die zweite Million zu verdienen, nachdem es mit genau diesem Modell schon bei der ersten Million nicht geklappt hat.

Aber das erlebt man immer wieder.
Ein Schnellimbiss wurde eröffnet, im Stil eines US-Diners. Das nahe Schulzentrum wäre ein Garant für gute Umsätze gewesen, wenn denn das Essen geschmeckt hätte. Hat es aber nicht.
Man konnte keine Miete mehr bezahlen und verließ den Laden - gute Lage, schick renoviert - Hals über Kopf.
Einen Kilometer Luftlinie entfernt mietete man sich im nächsten Ladenlokal ein. Keine Laufkundschaft, keine Parkmöglichkeit, eng, muffig, unrenoviert. Ansonsten das gleiche Konzept, sogar mit dem gleichen Namen und der gleichen, schlechten Qualität.

Keine Ahnung, was die sich dabei gedacht haben. Vermutlich suchen sie immer noch die Schuld bei den anderen. Beide sind in der Privatinsolvenz, haben Handwerker und Vermieter um einen Haufen Geld gebracht und sich selber die Existenz vermasselt.

Das verstehe ich nicht. Normalerweise wird bereits der Insolvenzantrag dort eingetragen. Auch die Ablehnung mangels Masse wird veröffentlicht und kann dort regelmäßig gesehen werden.
Beispiel:

Amtsgericht XXXX, Aktenzeichen: 100 IN XX/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts XXXXX unter HRB 7640 eingetragenen CXXXXX UG (haftungsbeschränkt), Xstr. 1, 12345 XXXXX, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn CXXXXX, X Str. 1, 12345 XXX, Geschäftszweig: Das Erbringen von Beratungs- und Verwaltungsleistungen…

ist der am 18.03.2019 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 13.03.2019 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 07.05.2019 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht XXXXX, 07.05.2019