Insolvenzverschleppung?

Hoffe ihr könnt mir helfen. Mein AG hat im Februar Insolvenz angemeldet und mir bis 2. Mai immer erzählt dass Steuerberater Mist baut und ich deswegen keine Verdienstbescheinigungen bekomme. „Kulanterweise“ wurden mir jeden Monat 1200 € bar ausgehändigt da mein AG dies laut Steuerberater nicht dürfte. Am 2.Mai erfuhr ich über Steuerberater dass eben im Februar Insolvenz angemeldet wurde und wurde an den Insolvenzverwalter verwiesen. Dieser teilte mir mit dass das Verfahren mangels Masse an das Gericht zurück geschickt wurde. Gleichzeitig gründete meine AG mit ihrem Mann eine Ltd in Dublin und ich vermute dass die eigentlich bestehenden Aufträge wegen der Insolvenz gekündigt wurden und mit der Ltd neu abgeschlossen wurden. Da mir nachweislich seit Januar 2019 ca. 3600€ Arbeitslohn nicht ausbezahlt wurden und ich wegen Barauszahlung keine Nachweise über lohneingang habe wird mir eine Rechtsberatung bei Gericht nicht genehmigt. Inzwischen habe ich bei der Polizei Anzeige, wegen Insolvenzverschleppung, erstattet. Habe ich noch eine Chance irgendwie an meinen ausstehenden Lohn zu kommen, da auch ich Verpflichtungen habe, denen ich seit März nicht mehr nachkommen kann? März wurden mir lediglich ein Teil ausbezahlt und April ist man mir ganz schuldig. Auf alle Anrufe und Schreiben wird nicht reagiert

Beantrage einfach (und zügig) Insolvenzausfallgeld beim „Arbeitsamt“ bzw. der Agentur für Arbeit.
Die Mitarbeiter dort werden dich zielführend beraten.

Du kannst grundsätzlich auch Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate beantragen, allerdings könnte das in deinem Fall zu spät sein, denn ich lese gerade, spätestens 2 Monate nach Eintritt des Ereignisses muss es beantragt werden, und wenn der in Februar Insolvenz angemeldet hat, haben wir jetzt schon Mai und die 2 Monate sind vorbei:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/insolvenzgeld-arbeitnehmer

Und wie das ist, wenn du teilweise Geld bekommen hast, weiß ich auch nicht, mein Mann hatte damals gar kein Geld bekommen. Ich würde mich schleunigst (d. h. MORGEN FRÜH!) bei der Arbeitsagentur melden und mich beraten lassen.

Nach meiner Erfahrung nach „Bekanntwerden der Insolvenz“ für den Betroffenen.

Gerade im Falle einer Insolvenzverschleppung wäre das natürlich sinnvoller, aber bei dem von mir angegebenen Link steht u. a.:
„Beantragen Sie das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit. Wichtig
ist, dass Sie den Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem
das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Gut, man hat auch die Fälle, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht erst eröffnet wird, dieser Fall ist im obigen Satz auch nicht abgedeckt, aber deshalb riet ich dazu, sich so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur zu melden.

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Hallo Christa,

es lohnt sich immer, selbst gesetzte Links vollständig zu lesen. Dann findet sich nämlich unter „3.2 Ausschlußfrist“ nach der 2-Monats-Frist noch folgender Satz:
„Haben Sie die Ausschlussfrist aus Gründen versäumt, die Sie nicht zu vertreten haben, so wird das Insolvenzgeld gewährt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses gestellt worden ist.“

@erdia92: Wie naiv kann man eigentlich sein, monatelang Abschlagszahlungen „cash auf die Kralle“ ohne Beleg zu akzeptieren ?

Jetzt stehen hier nämlich auch noch Straftaten ggü. den Sozialversicherungsträgern im Raum, zu denen Du evtl. Beihilfe geleistet hast.

Da jetzt wesentliche Angaben noch fehlen - zB, ob der Betrieb aktuell weitergeführt wird - solltest Du jetzt so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeits- UND Sozialrecht aufsuchen, um einerseits Deine Ansprüche ggü. dem AG bzw. dem Insolvenzverwalter geltend zu machen sowie für den Antrag auf Insolvenzgeld und/oder der Sozialversicherungsbeiträgen für die Abschlagszahlungen.

Ein seriöser Anwalt wird Dich auch von Anfang beraten, ob es zB Prozeßkostenhilfe geben könnte bzw. wie viel seine Tätigkeit kostet.

&Tschüß
Wolfgang

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Warum so zögerlich?
Er hat dir wissentlich wesentliche Änderungen deines Arbeitsvertrages vorenthalten, wodurch du einen finanziellen Schaden erlitten hast. Das nennt man dann wohl eher einen Betrug, in diesem Fall kommt auch der „besonders schwere Fall des Betrugs“ in Frage.

Zudem müsste man prüfen, für wen du eigentlich gearbeitet hast. Eventuell für die Ltd.? Arbeitsverträge können auch konkludent zu Stande kommen, die Ltd. lässt dich arbeiten, du arbeitest für die Ltd., dann könnte es automatisch zu einem AV mit der Ltd. gekommen sein. Fraglich: Auch dann, wenn man dachte, für jemand anderen zu arbeiten. Wird man halt vom Arbeitsrechtler prüfen müssen.

Was war denn die alte Firma für eine Firma? Ich meine deren vollständige Rechtsform.

Hallo Wolfgang,

sorry, aber was du meinst ist nicht der von mir angegebene Link, sondern das darin verlinkte Merkblatt. Und ich muss auch nicht das ganze Internet lesen, ich habe der Fragestellerin/dem Fragesteller lediglich „Starthilfe“ gegeben. Mein Ziel war keinesfalls eine vollständige Beratung, denn dazu bin ich weder befugt noch in der Lage.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, den ich seinerzeit aufgesucht habe, hat mir lediglich geholfen, das Kündigungsschreiben „rechtssicher“ zu formulieren. Den Rest, mit Steuerberater der Firma wegen Lohnbescheinigungen, mit Arbeitsagentur wegen Insolvenzgeld, mit Krankenkasse und Rentenversicherung (AG hatte meinen Mann nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet, deswegen erfolgten die Meldungen zur Sozialversicherung auch nicht, und die Krankenkasse hat fast 2 Jahre die Beiträge brav kassiert, ohne sie an die Rentenversicherung weiterzuleiten oder zu fragen was da überhaupt los ist) habe ich in Eigenregie erledigt, mein Mann hat sein Insolvenzgeld bekommen, und seine Rentenversicherung wurde auch auf den aktuellen Stand gebracht. Das ist nicht jedermann Sache, das ist mir klar, das Problem ist aber auch, einen guten Anwalt zu finden. Wenn man sich nicht selbst mit der Materie wenigstens ein bisschen beschäftigt, ist man leider dem Anwalt hoffnungslos „ausgeliefert“.

Die Erfahrung habe ich auch gemacht, als ich den Fachanwalt für Verkehrsrecht darauf hinweisen musste, dass er im Schreiben an die gegnerische Versicherung leider den völlig falschen Paragraphen genannt hat, der auf meinen Fall gar nicht zutraf.

Merke: auch Fachanwalt ist nicht immer Fachanwalt, aber die Chancen sollten zumindest etwas größer sein, als wenn man einen Wald- und Wiesenanwalt beauftragt.

Gruß
Christa

Binnen 2 Monate? Dann habe ich als AN also die Arschkarte? Die Insolvenz wurde ja von meiner AG im Februar angemeldet aber ich erfuhr erst am 30. April durch den Steuerberater selbst, dass es nicht an ihr lag, sondern dass Insolvenz angemeldet wurde und alles bei der insolvenzverwaltung ist. Dort bekam ich am 2. Mai zwar die Bestätigung aber wie schon geschrieben, alles an das Gericht abgegeben wurde

Hallo Wolfgang Wurde ja immer hingehalten, was Verdienstbescheinigungen angeht. Versichert war ich über die insolvenzfirma zumindest nach Aussage meiner KV. Der Verlauf kommt die Tage. Was die Firma selbst betrifft, die insolvente ist laut HRB immer noch aktiv und die Ltd wurde am 21. Jan in Dublin gegründet und seit 05.Mai im HRB sichtbar.

Uff, du sollst alle Beiträge lesen. Wolfgang @Albarracin hat auf das bei meinem Link verlinkte Merkblatt zum Thema Insolvenz hingewiesen, genauer genommen auf Nr.

Die insolvente ist eine ug . Evtl. relevant könnte auch sein, dass beide privatinsolvenzverfahren haben. Meine Exchefin schon länger, ihr Mann seit März/April 19

Du kennst die Seite https://www.insolvenzbekanntmachungen.de ?
Da kannst du den Verfahrenslauf detailliert verfolgen.

Zur Ltd. - weißt du, wer Anteilseigner der Ltd. ist? Hoffentlich doch deine ehemaligen, priavtinsolventen Chefs.

Die Ltd. solltest du im englischen Handelsregister finden: https://www.gov.uk/government/organisations/companies-house
Ob man dort ohne Anmeldung und kostenfrei Auszüge erhält, weiß ich nicht. Im deutschen Handelsregister muss eine Ltd. nicht eingetragen werden, wohl aber bei Gewerbeamt und Finanzamt. Das werden die doch wohl nicht vergessen haben?

Wenn eine privatinsolvente Person Anteile an einer Ltd. hält, dann sind das Teile des Privatvermögens. Der jeweils zuständige Insolvenzverwalter sollte diese Information haben, sonst sollte er sie von dir bekommen.

Durch das vermeintliche (noch ist nichts rechtskräftig bewiesen) Fehlverhalten der Geschäftsführer besteht durchaus eine Chance, dass du aus eventuell noch gefundenem Privatvermögen entschädigt werden könntest.

aus dem, wo die Privatinsolvenzen laufen? :frowning:
Und wenn ich mir die Gründungskosten für die Ltd. anschaue, wirklich horrend sind die auch nicht:
https://www.ug-ltd.de/limited/gruendung/gruendungskosten.html

Die Ltd wurde am 28. Mai 2019 in Dublin gegründet. Als Direktor/in sind meine Exchefin, sowie ihr Mann eingetragen. Hier im HRB ist die Ltd seit 05. Mai 2019 ersichtlich. Über den Link von dir, bekomme ich keine Hinweise, vielleicht weil der Verwalter mangels Masse abgelehnt hat? Im HRB ist die insolvente Firma aber noch ersichtlich

Ja, durchaus. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit weiß der Insolvenzverwalter noch nichts von den Anteilen an der Limited.
(Ja, die Mindesteinlage ist nur 1 Pfund. Ich bin allerdings überfragt, ob und wie ein dahinter steckender, evtl. deutlich höherer Wert der Firma verwertet werden kann, falls existent.)

Die Ltd hat ein Vermögen von 1000€. Ja, sehr viel, wenn man bedenkt dass, meines Wissens, min. 5 Angestellte da sind. Ironiemodus aus! Somit ist die Ltd ja eigentlich schon insolvenzgefährdet, zumal ich bezweifle ob wirklich alle MA Sozialversicherung angemeldet sind. Aber das wird ja der Zoll diese Tage ermitteln😊

???
wirklich?

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Wahrscheinlich April, vielleicht aber auch März. :stuck_out_tongue:

Hallo,

es tut mir leid, aber das hier

ist keine Entschuldigung. Wer Geld von seinem Arbeitgeber in Bar und ohne jeglichen Beleg entgegennimmt, ist entweder grenzenlos naiv oder aber Schwarzarbeiter. Zoll und Sozialversicherung dürften im Zweifelsfall eher der zweiten Erklärung zuneigen.

&Tschüß
Wolfgang