Ende 2002 wurde das Insolvenzverfahren gegen meinen Mann beantragt und Anfang 2003 eröffnet. Die letzten Grundstücke wurden 2005 verkauft. Der Insolvenzverwalter hat mich auf herausgabe eines PKW verklagt und den Prozess verloren Berufung am Oberlandgericht eingelegt und am 11.11.2008 die Klage zurückgezogen. Nun verlangt er von der Versicherung seines RA Schadenersatz, weil dieser Fristen versäumt hat. Das Angebot dieser Versicherung hat er bisher abgeleht, da ihm dieses zu gering war. Dies ist der Grund, dass er das Insolvenzverfahren gegen meinen Mann nicht abschließen kann (dauert nun 8 Jahre). Muss der Schuldner daraunter leiden , wenn der Insolvenzverwalter durch seinen eigenen Kompagnon (steht mit im Briefkopf)einen Prozeß verliert?
Sehr geehrte Dame ,
ich kann mir gut vorstellen , dass Ihr Gatte darunter leidet.
Hat der IV denn schon eine Schlussrechnung vorgelegt ?
Wurde vom Gericht schon ein Schlusstermin anberaumt ?
Die Insolvenzverwalter ( IV ) machen alles nur um sich selbst zu bereichern. Laut Insolvenzvergütungsverordnung können sie sich denn noch mehr einheimsen.
Das ist ihre Masche und das Gericht lässt schalten und walten.
An Ihrer Stelle würde ich mich mit dem Rechtspfleger mal in Verbindung setzten.Ansonsten eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen LG einzureichen. Landespräsident.
Hoffe , ein wenig Mut zu machen.
Viel Glück.Ansonsten prüfen sie doch mal , ob das alles mit rechten Dingen zu gegangen ist
Alles Gute
ich bitte hier um Rückruf, weil ich hier erst einmal grundsätzliche fragen habe, die ungeklärt sind, und ich ansonsten bei der Komplexität ein Artikel über 2 Seiten schreiben müßte. Meine Nr: 0177/ 72 111 20
Lieben Gruß
Thomas von Essen
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Schwierig.
Was der mit der Versicherung hat hat m.E: nichts mit dem Inso zu tun. Bitte mal einen RA (einen anderen) konsultieren.
VG
Hallo Lennox Louis,
sorry, dass ich heute erst antworte. Ich hoffe, Ihr kontet es schon klären.
Diese Frage kann ich auch nicht beantworten. Ich würde mich in so einem Fall entweder an einen versierten Anwalt wenden oder direkt an das Gericht. Auch ein Inso-verwalter hat sich an Regeln zu halten. Eine Beschwerde bei Gericht wäre m.E. in dem Fall absolut angebracht. Wenn unsereins keine Inso anmeldet bekommt er eins aufs Haupt wegen Insolvenzverschleppung, dies hier halte ich genau für so etwas, nennen wir es Insolvenzbeendungsverschleppung. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Wo bleiben da die Rechte der anderen Seite. Bei Gericht gibt es treue Staatsdiener, die sind wirklich gut informiert. Einfach mal da persönlich hin gehen.
Sorry, dass ich erst jetzt geantwortet habe, habe die Mail irgendwie nicht bekommen und gerade erst durch eine andere gelesen.
Gruss