Insolvenzverwalter als Verkäufer

Hallo,

gibt es eine gesetzliche Frist, in der ein Insolvenzverwalter (Verkäufer) den Kaufvertrag für eine Immobilie, beim Notar unterschreiben muss?
Beide Parteien (Verkäufer + Käufer) werden bei unterschiedlichen Notaren unterschreiben.

Aus gegebenem Anlass habe ich Bedenken, dass die Insolvenzverwalter den Kaufvertrag nicht „zeitnah“ unterschreiben, ich als Käufer jedoch schon unterschrieben habe und die Umschreibung anschließend ewig dauert.

Wenn mir bitte jemand weiter helfen könnte, damit ich weiß ob ich noch eine Klausel in den Kaufvertrag einbinden lassen muss.

Vielen Dank

Hallo Markus,

gibt es eine gesetzliche Frist, in der ein Insolvenzverwalter
(Verkäufer) den Kaufvertrag für eine Immobilie, beim Notar
unterschreiben muss?

in dieser Frage gilt das ganz normale Recht. Es besteht also kein Unterschied zwischen einem Insolvenzverwalter auf Verkäufer und anderen Leuten als Verkäufer.

Gruß,
Oskar

Hallo!

gibt es eine gesetzliche Frist, in der ein Insolvenzverwalter
(Verkäufer) den Kaufvertrag für eine Immobilie, beim Notar
unterschreiben muss?

in dieser Frage gilt das ganz normale Recht. Es besteht also
kein Unterschied zwischen einem Insolvenzverwalter auf
Verkäufer und anderen Leuten als Verkäufer.

Und es gibt auch keinen Grund dafür, dass zuerst der Käufer und irgendwann später der Verkäufer den Kaufvertrag unterschreibt.

Sollte es keine andere Möglichkeit geben, könnte der Käufer einen Widerrufsvorbehalt in den Vertrag aufnehmen.

Gruß, Franz