n alle lieben Helfer,
durch ein Versäumnisurteil ist gegen mein Unternehmen ein Insolvenzantrag gestellt und eröffnet worden.
Gegen das Versäumnisurteil wurde vor dem Insolvenzantrag fristgerecht Einspruch eingelegt und begründet. Aufgrund der Begründung fand ein weiterer Kammertermin statt. Damit war das Verfahren nicht bestandskräftig.
Nach diesem Kammertermin hat wurde vom Insolvenzverwalter die Forderung aus dem Versäumnisurteil in voller Höhe (ungeprüft) anerkannt und die Insolvenz eröffnet. Damit hat er die Karre in den Dreck gefahren.
Nun behauptet der Insolvenzverwalter mir und dem Amtsgericht gegenüber, dass er nicht wusste, dass das Versäumnisurteil nicht in Bestandkraft erwachsen ist. Damit versucht er sich zu rechtfertigen, denn er wusste, dass er damit mein Unternehmen (mich) in den Ruin getrieben hat.
Dass er nicht wusste, dass das VU nicht bestandskräftig geworden ist, stimmt nicht, denn er wurde durch meine Anwälte über den Stand des Verfahren informiert. Er selbst hat den Rechststreit auch ein Jahr nachdem das VU ergangen ist wegen insolvenz (§240 ZPO) eingestellt.
Wäre das Versäumnisurteil bestandskräftig gewesen, hätte er den Rechtsstreit nicht bei Gericht einstellen müssen. M. E. stellt kein RA ein Verfahren ein, wenn er davon ausgeht, dass es bestandskräftig ist. Wie blöd ist das?
Nun suche verzweifelt nach einer Möglichkeit, den Insolvenzverwalter in Regress zu nehmen.
Kann mir jemand helfen? Wie kann ich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen?
Mir fehlen die finanziellen Mittel und ich weiss nicht mehr weiter.
Ganz lieben Dank für Eure Hilfe und allen Helfern ein schönes Weihnachtsfest