ich habe durch einen Anwalt (ein Freund, der sich eigentlich auf ein anderes Gebiet spezialisiert hat) zwei Konten meines alten Arbeitgebers einfrieren lassen. Natürlich mit vollstreckbarem Titel und allem was dazu gehört.
Heute habe ich erfahren, dass der alte Arbeitgeber die Insolvenz angemeldet hat.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Hat der Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugriff auf die eingefrorenen Konten oder muss dieser erst meinen Titel begleichen, sodass er wieder Zugriff auf die beiden Konten hat?
Mein Freund macht sich darüber natürlich jetzt auch schlau, aber mir brennt es jetzt auch unter den Nägeln und wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar
THX
Mir ist bekannt, dass der alte Arbeitgeber noch einige andere Gläubiger hat. Aber inwiefern die Konten gesperrt wurden ist mir nicht bekannt.
da können wir uns die Hand geben, auch ich hatte das alles beantragt und durch bekommen. In dem Moment wo eine Insolvenz angemeldet wurde haben Sie verloren. Sie werden von der Bank angeschrieben werden, dass Sie das Geld sprichwörtlich zum Fenster raus geschmissen haben.
Dann muss ausgerechnet werden, was Sie an Geld bekommen und dieses muss dem Insolvenzgericht mit geteilt werden (das Ausrechnen hat bei uns nochmals 500 Euro gekostet). Der Insolvente macht was er will, er wird auch seine Restschuldbefreiung bekommen (trotz Schwarzarbeit, Unterhaltsverletzung u.v.mehr).
Da versteht man die Welt nicht mehr. Ist das Deutsche Gerechtigkeit???
Ihr Geld ist weg, wenn Sie was bekommen, dann nur durch den Verwalter. Da müssen Sie aber jetzt anmelden. Was jetzt an der Bank ist hat sich in Luft auf gelöst. Tut mir leis das ich so augebracht bin, aber das ist mal wieder typisch. Und wer hilft uns? Und so welche brauchen nicht mal einen Anwalt zahlen, dass müssen wir durch unsere Steuergelder auch noch!
Normalerweise hat der Insoverwalter Zugriff auf alle Konten und kann diese auch entsperren lassen. Vorrang haben nur Ämter wie Krankenkasse etc. Man muss sich hier m.E. auf eine Wartezeit als Gläubiger einstellen und mit einer Quote kalkulieren. LG kerstinml
meines wissens hat der Inso Verwalter uneingeschränkten zugriff. Der Insoverwalter muss ja eh gleichmässig verteilen wenn du jetzt als erstes dein komplettes Geld bekommen würdest , wäre das eine Gläubigerbevorteilung , wie gesagt bin mir aber auch nicht 100% sicher
Hallo So weit ich weiß sind ab dem Tag der Insolvenzanmeldung Zahlungen an einzelne Gläubiger untersagt. Ein Konto kann aber vom Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter freigegeben werden. Ebenfalls sind Lohnzahlungen dadurch vorrangig zu behandeln. Am besten beim Insolvenzverwalter nachfragen wie er das zu handhaben gedenkt.
Gruß Juegud
Mein Anwalt hat allerdings einen Pfändungs- und Überweisungbeschluss erwirkt!
Ebenfalls meinte heute mein Anwalt zu mir, dass die Bank (warum auch immer die Bank) meine Kontodaten bräuchte. Vielleicht hab ich ja noch etwas Glück?!?!
Nun - dann geben Sie der Bank Ihre Bankverbindung. Vielleicht hat sie noch nicht mitbekommen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Umgekehrt - vielleicht hat der Insolvenzverwalter noch nicht mitbekommen, dass es doch noch Guthaben geben könnte (was ich nicht glaube). Ich gehe nämlich davon aus, dass die Bank Sie zur Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung aufgefordert hat, um sämtliche Kontaktdaten zu besitzen, falls eine Auszahlung in Betracht käme.
Und noch etwas - Ihr Anwalt hätte Ihnen eigentlich sagen müssen, dass Sie Gefahr laufen, dass Sie bei der laufenden Insolvenz verpflichtet sein könnten, an den Insolvenzverwalter, wegen bestehender Anfechtungsgründe die Gelder wieder „herausrücken“ zu müssen.
Der IV hat nun Zugriff auf die Konten und Du must Deine Forderungen anmelden.
Es ist mit zu rechnen, dass Du Dein Geld nicht wider siehst.
Weitere Infos über Inso: http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html
in dem moment wo die insolvenz angemeldet wurde ist meiner meinung nach die insolvenzmasse in der hand des insolvenzverwalters und es darf nicht mehr drauf zugegriffen werden.
das kommt auf die anderen Gläubiger in. Wenn einer einen früheren Titel hat oder ähnliches…wer zuerst kommt malt zuerst…
Aber durch die Anmeldung einer Insolvenz werden die Konten nicht automatisch freigegeben.
Soweit ich weiß gibt es gewisse Dinge die Vorrang haben, z. B. ausstehende Gehälter. Diese werden zuerst beglichen und dann kommen die anderen.
Aber durch die Insolvenz wird es jetzt schwieriger und benötig viel Zeit. Unter Umständen zieht sich sowas mehrere Jahre hin…
Ich würde auf die Info vom befreundeten Anwalt warten und dann ggf. einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Ich weiß ja nicht um wieviel Geld es geht??!?