Hallo,
ich habe durch einen Anwalt (ein Freund, der sich eigentlich auf ein anderes Gebiet spezialisiert hat) zwei Konten meines alten Arbeitgebers einfrieren lassen. Natürlich mit vollstreckbarem Titel und allem was dazu gehört.
Heute habe ich erfahren, dass der alte Arbeitgeber die Insolvenz angemeldet hat.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Hat der Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugriff auf die eingefrorenen Konten oder muss dieser erst meinen Titel begleichen, sodass er wieder Zugriff auf die beiden Konten hat?
Mein Freund macht sich darüber natürlich jetzt auch schlau, aber mir brennt es jetzt auch unter den Nägeln und wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar
THX
Mir ist bekannt, dass der alte Arbeitgeber noch einige andere Gläubiger hat. Aber inwiefern die Konten gesperrt wurden ist mir nicht bekannt.