Hallo,
angenommen man ist Gläubiger in einer Firmeninsolvenz und hat im Laufe des Insolvenzverfahrens die Inventarliste der beweglichen Güter erhalten, die von einem Sachverständigen bewertet wurden.
Nun hat man Interesse an ein paar Geräten der Insolvenzmasse, die laut Auskunft des Insolvenzverwalters käuflich zu erwerben sind:
- „ist aber eh alles veraltetes, wertloses zeug“ (*räusper*: 1 jahr alte beamer, 22" tft’s, pcs etc.)
- man gibt ein angebot ab => antwort: „viel zu wenig, die geräte sind mehr wert!“ (äh letzte woche wars doch noch alt und wertlos?)
- anfragen der nächsten wochen immer wieder durch die sekretärin abgewimmelt
- aktuelles feedback: „wir haben nichts zu verkaufen. es wurde auch schon was verkauft.“
was sagt ihr dazu? schummelt der insolvenzverwalter etwa? warum will er nichts verkaufen?
ich freue mich über euren ernstgemeinten rat.
der finanzielle verlust der durch die insolvenz unbezahlten rechnungen sind für einen freien Mitarbeiter schon schmerzhaft, da wäre es schon, wenn man wenigstens ein paar günstige sachen aus der insolvenz erstehen könnte. 
vielen dank,
VG
zehner
Hallo,
angenommen man ist Gläubiger in einer Firmeninsolvenz und hat
im Laufe des Insolvenzverfahrens die Inventarliste der
beweglichen Güter erhalten, die von einem Sachverständigen
bewertet wurden.
Nun hat man Interesse an ein paar Geräten der Insolvenzmasse,
die laut Auskunft des Insolvenzverwalters käuflich zu erwerben
sind:
- „ist aber eh alles veraltetes, wertloses zeug“ (*räusper*: 1
jahr alte beamer, 22" tft’s, pcs etc.)
- man gibt ein angebot ab => antwort: „viel zu wenig, die
geräte sind mehr wert!“ (äh letzte woche wars doch noch alt
und wertlos?)
- anfragen der nächsten wochen immer wieder durch die
sekretärin abgewimmelt
- aktuelles feedback: „wir haben nichts zu verkaufen. es wurde
auch schon was verkauft.“
was sagt ihr dazu? schummelt der insolvenzverwalter etwa?
warum will er nichts verkaufen?
Hallo,
das ist ein breites feld, welches hier angestoßen wird.
zuerst ist de inso-verwalter natürlich den gläubigern gegenüber zur auskunft verpflichtet über die veräußerung des eigentum des schuldners.
zudem haftet der inso-verwalter.
telefonate sind niemals ein beweis, man hätte da schon ein schriftliches gebot abgeben sollen, denn selbst wenn die zum kauf beabsichtigten gegenstände jetzt unter dem selbst gebotenen preis verkauft worden wären, gäbe es ja keinen nachweis, dass zeitnah ein höheres gebot vorlag.
nicht erstaunlich ist jedoch, dass einige versicherer die betriebshaftpflichtversicherung der inso-verwalter gewaltig haben ansteigen lassen, da scheint doch dem einen oder anderen inso-verwalter ein missgeschick unterlaufen zu sein.
schönen tag noch.
Hallo
- „ist aber eh alles veraltetes, wertloses zeug“ (*räusper*: 1
jahr alte beamer, 22" tft’s, pcs etc.)
was sagt ihr dazu? schummelt der insolvenzverwalter etwa?
warum will er nichts verkaufen?
Es ist scheinbar gängige Praxis die Insolvenzmasse zu verschleudern, Hauptsache es werden die Insolvenzkosten gedeckt. Die Verwertungskette scheint manchmal schon im Voraus festzustehen. (Beziehungen, Kungelei)? Ist alles verwertet und die Insolvenz abgewickelt verlieren die Insolvenzverwalter ihr Interesse, ihre Pflicht die Gläubiger regelmässig zu informieren vergessen sie gerne.
Gruß vonsales
erstmal vielen dank fürs feedback!
das angebot war auch schriftlich (post & email).
ich gehe stark davon aus, dass hier was nicht sauber läuft, und ebenso, dass ich keine antwort erhalten werde.
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