Insolver Vermieter

Hallo!

Eine Wohnungsgesellschaft befindet sich im Insolvenzverfahren. Die Mietverhältnisse sind davon im Moment noch nicht betroffen. Es werden nur keine Instandsetzungen durchgeführt. Wie aber verhält es sich mit den Nebenkosten, die zusätzlich zur Miete monatlich zu bezahlen sind? Ich übersehe die Verhältnisse erst seit einem Jahr und während dieser Zeit gab es keine Nebenkostenabrechnung.

Miete und Nebenkosten werden jetzt an einen vom Inso-Verwalter beauftragten Hausverwalter überwiesen. Weil auch keine Instandsetzungen durchgeführt werden, bin ich keineswegs sicher, daß die Beträge z. B. für Wasser, Gemeinschaftsstrom und Schornsteinfeger überhaupt abgeführt werden. Ist es deshalb ratsam, die Nebenkosten unter Vorbehalt zu zahlen? Sind überhaupt Vorsichtsmaßnahmen seitens der Mieter erforderlich?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich habe öfters eher von einem Sperrkonto gehört, wo das Geld (Nebenkosten) überwiesen und gesammelt wird.

Die Mietergemeinschaft müßte sich aber in diesem Fall doch zusammensetzen bzw. schon zusammengesetzt haben. Im schlimmsten Fall gehen (teilweise) die Nebenkosten auch in die Insolvenzmasse ein bzw. man trennt das Geld nicht richtig, so das Nachzahlungen fällig werden.

Die Versorger (Strom,Wasser,…) holen das Geld zuerst beim Verursachser (dem Mieter), da dieser noch solvent ist…

Tschüüss

Olaf

Hallo Wolfgang,

im Rahmen eine Insolvenz sind Forderung aus Mängeln inkl. Mietminderung an den Insolvenzverwalter zu richten. Die Mieter können gegenüber dem InsoVerw. midnern. Verfahren wie gegenüber dem Vermieter.

Eine Wohnungsgesellschaft befindet sich im Insolvenzverfahren.
Die Mietverhältnisse sind davon im Moment noch nicht
betroffen. Es werden nur keine Instandsetzungen durchgeführt.
Wie aber verhält es sich mit den Nebenkosten, die zusätzlich
zur Miete monatlich zu bezahlen sind? Ich übersehe die
Verhältnisse erst seit einem Jahr und während dieser Zeit gab
es keine Nebenkostenabrechnung.

Die zurückliegenden Guthaben müssen im Rahmen des Insolvenzrechts beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zwar ist dieser verpflichtet die Mieter zur Abgabe der Erklärung aufzufordern, jedoch geschieht dies kaum. Andererseits habe ich selten erlebt, dass Guthaben aus Nebenkosten erstattet werden. Nachforderungen werden aber eingezogen. Ich habe seit Donnerstag einen Fall auf dem Tisch, Kautionen weg, Guthaben aus Vorauszahlungen weg und am Montag soll und muss sich klären, ob einige der Mieter, die als Investoren aufgetreten sind ( rd. 100) und durchschnittlich 50 000 EURO eingezahlt haben -der Firmenchef ist seit einigen Monaten als Mallorca - dieses Geld auch verloren haben.

Miete und Nebenkosten werden jetzt an einen vom Inso-Verwalter
beauftragten Hausverwalter überwiesen.

Dieser Hausverwalter ist seit seiner Beauftrragung verpflichtet Abrechnungen zu erstellen und Guthaben mit den Mietern abzurechnen. Empfehlenswert ist jedoch, die Vorauszahlungen getrennt zu überweisen und unter Vorbehalt. Sollte hier auch nur der geringste Hinweis kommen, dass Rehcnungen nicht bezahlt werden, können die Mieter Ihre Vorauszahlungen auf einem Sonderkonto sammeln und davon Rechnungen zahlen. Muss für den Winter z.B. Heizöl eingekauft werden, der Insolvenzverwalter erklärt, er habe kein Geld dafür, die Mieter sollen das Heizöl selbst kaufen, müsst ihr Euch das schriftlich geben lassen oder unter Zeugen klären. Dann z.B. Heizöl einkaufen und die Mieten zur Aufrechnung erklären.

Kläre einmal ab, welche Bank hinter dem Insolvenzantrag steht. Oftmals hat die Bank Interesse, dass die Mieter bleiben und veranlasst in Absprache mit dem Insolvenzverwalter Investitionen.

Weil auch keine

Instandsetzungen durchgeführt werden, bin ich keineswegs
sicher, daß die Beträge z. B. für Wasser, Gemeinschaftsstrom
und Schornsteinfeger überhaupt abgeführt werden. Ist es
deshalb ratsam, die Nebenkosten unter Vorbehalt zu zahlen?
Sind überhaupt Vorsichtsmaßnahmen seitens der Mieter
erforderlich?

Massnahmen sind erforderlich. Die Mieter müssen allesamt nun auch klären wo die gezahlten Kautionen geblieben sind. Der Insolvenzverwalter ist zur Auskunft verpflichtet. Sollte die Kaution nicht getrennt von der Gesellschaft angelegt worden sein, sofort und ohne Rücksichtnahme gegen die Geschäftsführer Strafanzeige erstatten. Möglicherweise kann der Geschäftsführer persönlich in die Haftung genommen werden. Der Mieter kann sich bei einem späteren Auszug nicht auf die gezahlte Kaution berufen, wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt. Bei bestimmten Konstellationen muss der Mieter sogar bei Eigentümerwechsel wegen der Insolvenz möglicherwesie erneut eine Kaution entrichten.

Gruss Günter