Liebe Experten,
Folgende Frage zum Insolvenzrecht:
Kann ich als angestellter Lehrer in NRW
während der Zeit meiner Privatinsolvenz ein Sabbatjahr nehmen? D.h. drei Jahre lang nur zwei Drittel meines normalen Gehalts beziehen?
Ich hätte gern eine juristisch verlässliche Antwort dazu!
Vielen Dank!
Martin Guntermann-Bald