Insorecht - Selbständig im N-erwerb, TZ

Hallo,

Mal angenommen Person A ist in der privaten Insolvenz.
Aufgrund äußerer Umstände bekommt A nur einen Arbeitsvertrag in TZ. Um sich das für den normalen Lebensunterhalt nötige „Kleingeld“ dazu zu verdienen, möchte A sich nebenher selbständig machen. AG hat damit kein Problem.

Natürlich ist sich A bewußt, dass auch das im NG verdiente Geld bzw. der „Reingewinn“ gepfändet wird.
Hat jemand eine Ahnung wie genau das abläuft?
Kleinunternehmer brauchen ja meist nur quartalsmäßig Steuererklärung abgeben. Wie aber berechnet sich jetzt der „Reingewinn“, der zur Pfändung herangezogen wird?
Und inwieweit werden nötige Betriebskosten zwecks Aufrechterhaltung des Gewerbes (nötige Investitionen, die erst in Zukunft erfolgen, wie z.B. Büromaterial, Spritkosten, Wareneinkauf etc.) berücksichtigt?

Danke für Eure Infos.
Grüsse

Ich glaube, dazu sollte man den Insolvenzverwalter fragen. Die Insolvenz wird ja in der Regel durch einen bestellten Verwalter oder Anwalt überwacht. Mit diesem sind diese Dinge zu klären und die Abrechnungsmodalitäten festzulegen. Ich hoffe doch, daß die freiberufliche Tätigkeit dort bereits angemeldet wurde.