insolvenzrecht 10jahre geldrückzahlung?
wenn im jahre 2008 geld überwiesen wurde durch einen mittlerweile exfreund der monate nach dieser überweisung insolvent wurde muß jetzt das geld an diesen ex oder einen insolvenzverwalter zurück gezahlt werden?seine versicherung wurde im todes sowie erlebemnsfall umgeschrieben an z.B besagte frau. diese frau kündigte dann den vertrag und das geld wurde der Frau überwiesen ,aber monate später wurde von einem gläubiger insolvenz gegen die person die die Versicherung an besagte frau überschrieben hatte eingereicht. der jetzt insolvente mann hat aber doch eigentlich kein recht mehr auf das geld oder sein insolvenzverwalter vorallem 2 jahre später oder etwa doch?.der insolvenzverwalter hat die masse mit 0,- festgestellt.jetzt 2 jahre später will er das geld von der nicht Insolventen person zurück, da er wohl 10 jahre rückwirkend alles geld von dem insolventen ex freund zurück holen kann sagt er,aber es war doch seit 2008 nicht mehr sein geld oder?.besagte person (die Frau die das Geld bekommen hatte)erhält nun ein gerichtsschreiben, denn der insolvenzverwalter hat prozesskostenhilfe beantragt das gericht entscheidet erst ob er diese bekommt bzw ob die klage durchgeht nach Schilderung der Person die das Geld erhalten hatte.braucht man jetzt einen anwalt?wenn ja gibt es irgendwelche kenner in dem bereich?weil der insolvente ex freund hat auch ner anderen frau eine nagelneue einbauküche gekauft und wieder ner anderen ein auto diese damen wurden aber nicht angeschrieben obwohl der insolvenzverwalter das weiß.es waren übrigens ca. 20000,-€ davon wurden 10000,-€ in bar seinem steuerberater gegeben, damit er keinen eigenen gläubigerinsolvenzantrag stellt, er hatte zwar nur ne offene rechnung von 3500,- aber wollte 10000,- haben um weiter zu helfen und diesen insolvenzantrag zu stoppen. und der insolvente mensch z.B handwerker - dachte man kennt sich und er hatte null ahnung vom büro , er dachte dieser steuerberater würde ihn aus der miesere kriegen da man ja befreundet war.aber der steuerberater hat 10000,- kassiert mit quittung und danach nichts mehr gemacht.die anderen 10000,- sind nicht mehr da, davon hat die weibliche person gelebt.tja evtl kann jemand sagen was man dem gericht schreiben kann bzw wie.weil als das geld ausgezahlt wurde bzw die versicherung auf eine frau umgeschrieben wurde wußte niemand was von einer insolvenz.der insolvenzverwalter behauptet jedoch das gegenteil. der insolvente herr wurde schon 6 monate nicht mehr pers. gesehen.hat die arme weibl. person die ja mittlerweile auch keinen kontakt mehr hat in so einem fall jetzt wirklich 20000,-€ schulden bei diesem insolvenzverwalter?er kommt übrigens aus nem haus mit x anwälten und insolvenzverwaltern hat man da überhaupt ne chance ?gibt es im rhein sieg kreis bzw kölner kreis einen anwalt der gut ist und helfen kann wo findet man jemanden- online ist niemand auffindbar komisch?oder braucht man keinen anwalt und muß auf die anfrage vom gericht wegen seinen prozesskostenantrag gar nicht reagieren?100 fragen …sorry kenne mich 0,0 aus.danke für alle antworten und hoffe habe nicht falsch geschrieben so das meine frage gelöscht wird oder so…war schwer genug .danke nochmal
Hallo pietpeter,
eine lange geschichte … doch kommen wir mal auf die wesentlichen Aspekte:
- Du schreibst, dass die Versicherung „umgeschrieben“ wurde. Wenn ich das richtig verstehe, wurde sie schriftlich bei der Versicherung auf die besagte Frau als Versicherungsnehmer umgeschrieben? Diesen Fakt musst Du abschließend klären, damit man einschätzen kann, wer die Rechte/Pflichten aus diesem Vertrag tatsächlich ausüben kann. Denn ich bezweifele, dass der Vertrag tatsächlich „überschrieben“ wurde. Vielmehr sind die Bezugsrechte wohl dahingehend auf die Frau formuliert worden und das heisst, dass der Vertrag nach wie vor dem Versicherungsnehmer „gehört“ und damit auch in die Insolvenzmasse fließt.
- Der Insolvenzverwalter hat einen „Null-Bescheid“ formuliert, also war z.Ztpkt. der Prüfung kein Geld da. Das sollte dann auch durch das zuständige Amtsgericht - Abteilung Insolvenzrecht - im Verfahren beschlossen worden sein. Hier gibt es Fristen, bis zu denen die Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen. Die besagte Frau hat damit grds. nichts zu tun, soweit sie nicht z.Ztpkt. der Insolvenzeröffnung mit dem Schuldner verheiratet war und in Gütergemeinschaft lebte. Aber dazu hast Du keinen Hinweis abgegeben.
Also m.E. liegt alles an Punkt 1. Die rechtliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrages ist ausschlaggebend. Das musst DU noch einmal klären.
Gruß Jens
Hallo Pietpeter,
das ist eine mehr als verzwickte Geschichte und die gehört auf jeden Fall in die Hände eines erfahrenen Insolvenzanwalts. Die Kanzlei Dr. Pannen und Kollegen ist spezialisiert und in ganz Deutschland vertreten.
Hier der Link: http://www.drpannen.de/standorte.html
An die würde ich mich wenden, denn hier bekommt von kompetenter Seite Hilfe.
Alles Gute,
Loanstean
ähm,sorry, aber zum Romanlesen hab ich wirklich keine Zeit.Was sind die fakten und was ist die Frage
Hallo,
es würde sehr helfen, Sachverhalte kurz und übersichtlich darzustellen, das erspart dem Befragten immer sehr viel Mühe. Zudem ist es uninteressant, wer von wem der Ex-Freund ist.
Zum Insolvenzrecht: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, Handlungen des Insolvenzschuldners in der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzufechten. Dieses Recht beruht auf dem Gedanken, dass ggf. der Schuldner oft in Erwartung einer Insolvenz Vermögensteile beiseite schafft oder verschenkt oder das restliche Geld lieber nahen Angehörigen gibt, als es auf alle seine Gläubiger, die ihm naturgemäß nicht sehr nahe stehen, ordentlich aufzuteilen. Alle diese Vorgänge können, weil sie die Insolvenzgläubiger benachteiligen, im Wege einer Anfechtung rückgängig gemacht werden.
Wie eine Handlung des Insolvenzschuldners rückgängig gemacht wird, ob und wie
beim Anspruchsgegner diese Forderungen geltend gemacht werden ( ob es ggf. soweit geht, dass auch diese Person bei Rückzahlung Insolvenz anmelden müsste ) dazu sollte dringend ein Rechtsanwalt in einem Einzelgespräch zur Klärung aller Fakten und Ansprüche aufgesucht werden.
das Geld wird zurück bezahlt werden müssen. Jeder Anwalt würe die Sache noch teurer machen. Ich könnte Ihnen da einiges zu sagen, aber möchte es hier nicht so öffentlich machen.
Gruß
Agnes
Hallo,
also bei so einer komplexen (und ein wenig verwirrenden) Frage, rate ich ja mal grundsätzlich dazu einen Anwalt zu befragen.
Dein Exfreund, kann natürlich bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen, wenn er selbst keine Mittel mehr für einen Rechtstreit/Anwalt hat. Es ist nicht unüblich, das jemand der Insolvent ist, damit die Kosten für einen Anwalt bei Gericht beantragt.
Ob da Geld zu unrecht an andere Perosnen geflossen ist, kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich gilt, das innerhalb eines Insolvenzverfahrens keine Zahlungen mehr eigenmächtig erfolgen dürfen.
Für mich hört sich Deine Frage aber so an, dass hier das Gericht nur eine Auskunft einholt, ob eine Prozesskostenhilfe gewährt wird, oder nicht.
Aber wie schon gesagt, bei Unsicherheit besser einen Anwalt befragen.
lg Frank
sorry, da kann ich nicht weiter helfen, bitte mal eine schuldnerberatung oder einen rechtsanwalt fragen
insolvenzrecht 10jahre geldrückzahlung?
wenn im jahre 2008 geld überwiesen wurde durch einen
mittlerweile exfreund der monate nach dieser überweisung
insolvent wurde muß jetzt das geld an diesen ex oder einen
insolvenzverwalter zurück gezahlt werden?
da muss etwas schriftliches geben!
seine versicherung
wurde im todes sowie erlebemnsfall umgeschrieben an z.B
besagte frau. diese frau kündigte dann den vertrag und das
geld wurde der Frau überwiesen ,aber monate später wurde von
einem gläubiger insolvenz gegen die person die die
Versicherung an besagte frau überschrieben hatte eingereicht.
der jetzt insolvente mann hat aber doch eigentlich kein recht
mehr auf das geld oder sein insolvenzverwalter vorallem 2
jahre später oder etwa doch?.
sehr undeutlich geschrieben, die problematik ist nicht wirklich verstanden von meiner seite.
der insolvenzverwalter hat die
masse mit 0,- festgestellt.jetzt 2 jahre später will er das
geld von der nicht Insolventen person zurück, da er wohl 10
jahre rückwirkend alles geld von dem insolventen ex freund
zurück holen kann sagt er,aber es war doch seit 2008 nicht
mehr sein geld oder?.besagte person (die Frau die das Geld
bekommen hatte)erhält nun ein gerichtsschreiben, denn der
insolvenzverwalter hat prozesskostenhilfe beantragt das
gericht entscheidet erst ob er diese bekommt bzw ob die klage
durchgeht nach Schilderung der Person die das Geld erhalten
hatte.braucht man jetzt einen anwalt?wenn ja gibt es
irgendwelche kenner in dem bereich?weil der insolvente ex
freund hat auch ner anderen frau eine nagelneue einbauküche
gekauft und wieder ner anderen ein auto diese damen wurden
aber nicht angeschrieben obwohl der insolvenzverwalter das
weiß.es waren übrigens ca. 20000,-€ davon wurden 10000,-€ in
bar seinem steuerberater gegeben, damit er keinen eigenen
gläubigerinsolvenzantrag stellt, er hatte zwar nur ne offene
rechnung von 3500,- aber wollte 10000,- haben um weiter zu
helfen und diesen insolvenzantrag zu stoppen. und der
insolvente mensch z.B handwerker - dachte man kennt sich und
er hatte null ahnung vom büro , er dachte dieser steuerberater
würde ihn aus der miesere kriegen da man ja befreundet
war.aber der steuerberater hat 10000,- kassiert mit quittung
und danach nichts mehr gemacht.die anderen 10000,- sind nicht
mehr da, davon hat die weibliche person gelebt.tja evtl kann
jemand sagen was man dem gericht schreiben kann bzw wie.weil
als das geld ausgezahlt wurde bzw die versicherung auf eine
frau umgeschrieben wurde wußte niemand was von einer
insolvenz.der insolvenzverwalter behauptet jedoch das
gegenteil. der insolvente herr wurde schon 6 monate nicht mehr
pers. gesehen.hat die arme weibl. person die ja mittlerweile
auch keinen kontakt mehr hat in so einem fall jetzt wirklich
20000,-€ schulden bei diesem insolvenzverwalter?er kommt
übrigens aus nem haus mit x anwälten und insolvenzverwaltern
hat man da überhaupt ne chance ?gibt es im rhein sieg kreis
bzw kölner kreis einen anwalt der gut ist und helfen kann wo
findet man jemanden- online ist niemand auffindbar
komisch?oder braucht man keinen anwalt und muß auf die anfrage
vom gericht wegen seinen prozesskostenantrag gar nicht
reagieren?100 fragen …sorry kenne mich 0,0 aus.danke für
alle antworten und hoffe habe nicht falsch geschrieben so das
meine frage gelöscht wird oder so…war schwer genug .danke
nochmal
sorry da kenne ich mich leider nicht aus