wir müssen an unserem Passat die „große“ Inspektion machen lassen. Mich würde interessieren, ob man das nur bei einer VW-Werkstatt machen darf oder auch eine freie Autowerkstatt das machen darf. Laut telefonischer Askunft, sagt man mir, dass die Werkstätten jetzt auch berechtigt seien, den Stempel ins „Scheckheft“ zu machen. Wie sieht es denn dann bei einem Garantiefall aus, nimmt sich VW dann noch was davon an?
Wäre interessant das zu wissen. ISt natürlich auch eine Kostenfrage. Die freie Werksttt ist um die Hälfte günstiger…
Hallo Bianka !
Wenn etwas passiert übernimmt VW keine Garantie-Ansprüche es sei denn der Wagen ist noch in der Garantiezeit die der Hersteller gewährt(2 Jahre) .Falls das nicht so sein sollte kannst du aber im Falle eines falles die freie Werkstatt in Regress nehmen . Achtung vorher dort erkundigen ist bei vielen , vor allen dingen Ketten (ATU , 1A Autoservice , Bosch-Dienst )anders .
Hoffe ich konnte dir helfen
Schöne Grüsse
Philip
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wenn’s ein recht aktueller Passat ist, gibt VW eh keine Garantie mehr. Seitdem das neue Gewährleistungsrecht in Kraft ist, gibt VW nur noch die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung und keine Garantie mehr.