Ich ziehe gerade um und habe in meiner neuen Wohnung festgestellt, das eine Wohnungstrennwand zur Nachbarwohnung sehr instabil ist. Das zeigt sich vor allem darin, dass bei Gegendrücken gegen besagte Wand oder anlehnen die Wand nachgibt! Ich habe das Gefühl ich könnte ohne Probleme die Wand durchbrechen. Scheinbar besteht dieser Wandabschnitt aus Rigips. Der Wandabschnitt ist Teil der Wohnstube. Dazu muss gesagt werden, das die Wohnung vorher eine 5-Raumwohnung war und nun in zwei kleinere Wohnungen aufgeteilt wurde. Ich möchte eine stabile Wohnungstrennwand haben und würde gerne wissen, ob es nicht irgendwelche Vorschriften oder Anforderungen an die Stabilität von Wohnungstrennwänden gibt, um bei der Vermietung größere Chancen auf eine Nachbesserung zu erhalten. Es ist keine tragende Wand. Bei meinen jetzigen Recherchen bin ich nur auf Schalldämmungsanforderungen gestoßen.
Tut mir leid, mit diesen Vorschriften kenne ich mich nicht aus.
Mfg
Mike-Lohfelden
Man mietet eine Wohnung immer so an, wie sie sich bei Unterschrift unter dem Mietvertrag dargeboten hat. Darum sollte man sich vor diesem Schritt die Wohnung sehr genau anschauen.
Vorschriften, wie solche Wände gestaltet sein müssen, finden Sie nicht in einem Forum, sondern im Bauaufsichtsamt. Danach können Sie dann mit Ihrem Vermieter reden.
Hallo aus Bernburg,
sowas habe ich noch nie gehört bzw. gelesen. Ja sicher gibt es Bauvorschriften. Diese kenne ich nicht alle im Detail. Dabei geht es hauptsächlich um Brandschutz und Bausicherheit, Wärmedämmung und Einbruchsschutz. Alles scheint ja bei einer Gipskartonwand nicht gewährleistet. Dort würde ich nicht einziehen und wenn dazu nichts im Mietvertrag steht können Sie problemlos den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kein Vermieter wird baulicher Veränderungen auf Mieterwunsch vornehmen. Muss er auch nicht - entweder Mieter mietet oder lässt es.
Hallo,
da es sich um kein tragendes Element handelt gibt es keine besonderen Vorschriften. Dies wäre nur dann notwendig wenn es eines auf die Statik auswirkendes Element wäre.
Vom Prinzip her muss eine solche Wand jedoch den allgemeinen Bauvorschriften und Standards bei der Sicherheit genügen.
Da diese Art der Wände normalerweise auf ein Schienenträgersystem montiert sind und der dazwischenliegende Raum hohl ist, ist es selbst bei Fachmännischer Montage ein leichtes diese mit roher Gewalt zu durchbrechen.
Wie gesagt von den Bauvorschriften her, sehe ich keine Chance, aber bei der Sicherheit. Der Vermieter muss nämlich dafür Sorge tragen, das das von ihm vermietete Objekt allgemein üblich sicher ist. Das sehe ich hier nicht, denn es könnte ja einem ein Bild oder Regal, was man daran befestigt entgegenkommen, und dies müssen nunmal die Wände tragen können. Also ist man grob gesagt nicht Sicher an dieser Wand.
Gruß
Hallo Marcel,
wenn die Wand schon so stark nachgiebt, wird es mit der Schalldämmung auch nicht so gut sein.
Im Zweifelsfall würde ich der Vermietung gegenüber verlauten lassen, dass du durch die wackelige Wand verletzungsgefährdet bist.
Viel Glück
Knarf
Leider kann ich dir die Frage nicht beantworten, weil ich kein Experte bin. Kannst dich beim Forum HTD Haustechnikdialog kostenlos anmelden und deine Frage stellen.
Gruss
Werner
Sorry, den Fall hatte ich noch nicht.
Haben sie denn schon beim Vermieter nachgefragt, was er dazu meint?
Hallo,
baurechtlich muss eine Wohnungstrennwand stabil sein, jegliche Flexibilität ist ein Baumangel.
Sie muss außerdem über entsprechenden Schallschutz und vor allem aber auch Brandschutz verfügen. Da würde ich empfehlen, vom Vermieter den entsprechenden Nachweis einzufordern.
Für den Umbau musste er sicher einen Bauantrag stellen mit den erforderlichen Nachweisen.
Wenn Sie sicher sein wollen, dann gehen Sie auf das örtliche Bauamt und schildern den Fall, die müssen dann aktiv werden, kostet Sie übrigens nichts.
Auf jeden Fall ist es ein erheblicher Mangel, so wie es sich darstellt, dessen Abstellung Sie grundsätzlich schriftlich beim Vermieter mit Fristsetzung einfordern müssen. Da würde Ihnen auch ein Mietminderungsrecht zustehen.
Also mit dem Vermieter reden und auf die Situation ansprechen und eine Lösung einfordern, die Ihnen eine ordnungsgemäße Wohnung sichert.
Gruß suver
Sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an !
Hallo,
ich bin der Meinung, dass man sich auf jeden Fall auf die „Intimsphäre“ berufen kann, Jeder hat ein Recht auf ungestörtes Leben, dazu gehört, dass man nicht alles hören muss was der Nachbar macht und umgekehrt.
Ich bin allerdings weder ein „Bau-“ noch ein "Rechts-"Experte; eigentlich kan ich Ihnen nur empfehlen, sich vom Mieterschutzverein oder der Verbraucherzentrale beraten zu lassen, wie Sie sich Ihrem Vermieter gegenüber verhalten können. Meiner Meinung nach ist der Vermieter auf jeden Fall in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass sein/e Mieter „ungestört“ leben können!
Gruß, Zita
Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.LG