Installation einer Walll Box zum Laden von e-Auto

In einem Mehrfamlienhaus möchte ein Eigentümer eine Ladestation verbauen und beruft sich auf das WEG.
Ist diese Maßnahme als bauliche Maßnahme einstimmig zu beschließen (alle) oder reicht die einfache Mehrheit??

Danke

seit Dez 2020 reicht die einfache Mehrheit.ö

https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html

  1. Unbeschadet des Absatzes 2 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind.

Ergänzend: Auch ohne die Mehrheit kann mittels Beschlussersetzungsklage diese Maßnahme erzwungen werden.

1 Like

Das mag ja alles sein…

  1. Unbeschadet des Absatzes 2 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, d ass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird , wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind.

Eine Prüfung des Hausnetzes wurde nicht durchgeführt…Müssen stärkere Kabel eingezogen werden, dann ist das ein ziemlicher Aufwand, mit Maßnahmen an der Gebäudesubstanz.
Die Frage bleibt: wann geht es über das unvermeidliche Maß hinaus??

da frage das Gericht, vermutlich wenn ein andere Eigentümer seine Stellfläche verliert.

egal, Zahlt der der den Anschluss benötigt und nicht die Gemeinschaft.

Wertet auch sicherlich seine Wohnung auf. Aber was, wenn später andere Eigentümer nachziehen? Muss dann die Grund-Installation für jeden Einzelnen wiederholt werden?

Gibt’s vergleichbare Situationen? Etwa damals, als ein einzelner Eigentümer Telefon wollte?

Mit anderen Worten: Der Zahlende hat die Kosten. Hat er auch das Monopol, oder dürfen sich später andere zu verminderten Kosten anschließen und dann ggf. dem Ersten die volle Energie streitig machen?

Ein 11kW-Ladepunkt entspricht genau dem Anschlusswert eines normalen Elektroherdes.

22kW dagegen bedeutet eigentlich, dass Maßnahmen am Zählerplatz getroffen werden müssen.
11kW sind voll OK, bei 22kW beansprucht man das Netz übermäßig.

Wenn die Gemeinschaft zu geizig war das nicht gleich richtig zu machen ja. Daher sollte das gelich überlegt werden was gemacht werden soll, wie viel Zukumftabsicherung (später kostet auch die Wärmepumpe Strom) man möchte. GGf sogar Solar aufs Dach.