Hallo werte Experten,
angenommen, in einem theorethischen Mietvertrag stünden folgende Bedingungen unter der Rubrik Instandhaltung/-setzung:
(1.Teil, siehe Fragen unten)
"Der Mieter ist verpflichtet, sofern fällig, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen.
Endigt das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen, ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen, sofern diese aufgrund der Zustandes der Wohnung fällig sind."
(2.Teil, siehe Fragen unten)
„Lackierarbeiten an Türen, Fenstern… sind alle 5 Jahre durchzuführen. Endigt das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Frist, und hat der Mieter im letzten Jahr vor Beendigung des Mietvertrages die Lackierarbeiten nicht durchführen lassen, so trägt der Mieter einen prozentualen Anteil an den Kosten der Lackierarbeiten. Dieser prozentuale Anteil bemisst sich an dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Lackierarbeiten während der Mietzeit zum vollständigen Renovierungsturnus.“
Hintergund ist folgende theoretische Situation:
Das Objekt ist in 2006 neugebaut und die Mieter sind die ersten Mieter, welche nun, nach exakt zwei Jahren, fristgerecht kündigen.
Nun ergeben sich folgende theoretischen Fragen:
(Teil 1)
a) Wer bestimmt, ob der Zustand der Wohnung den Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen bei Auszug durchzuführen?
b) Rechtfertigen (zugespachtelte) Bohrlöcher bereits Malerarbeiten?
(Teil 2)
c) Ist diese Forderung „…trägt der Mieter einen prozentualen Anteil an den Kosten der Lackierarbeiten…“ rechtlich haltbar?
d) Muss man als Eigentümer keine Kosten tragen und kann alles auf die Mieter abwälzen?
e) Sollte dies doch rechtens sein - Was, wenn mehrere Mieter nacheinander jeweils innerhalb 2 Jahren kündigen, der Vermieter jeweils kassiert, aber nie lackieren lässt (nicht nachprüfbar)?
Gibt es für Eure theoretischen Antworten eine Referenz (Verweis auf Gerichtsurteile)?
Vielen Dank für fachkundige Antworten!
Viele Grüße
Holger