Instandhaltung/Pachtvertrag

Guten Tag,

Angenommen es würde in einem Pachtvertrag stehen „Der Nutzer verpflichtet sich zur Instandhaltung des Pachtgrundstücks“, auf welche Pflichten müßte man sich einstellen?

Nach meiner Auffassung wäre das kompetente Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Ist es im allgemeinen üblich, Pächtern diese Pflichten überzuhelfen? Ein normaler Pächter hat doch diese Kompetenzen gar nicht.

Gibt es grundlegende Unterschiede zwischen Mieten und Pachten?

Danke für Info
P

Hallo!

Nach meiner Auffassung wäre das kompetente Inspektion, Wartung
und Instandsetzung. Ist es im allgemeinen üblich, Pächtern
diese Pflichten überzuhelfen?

Also ich weiß ja nicht, um was für eine Art von Pachtvertrag es hier theoretisch gehen soll, aber als kleinen Hinweis vielleicht die gesetzliche Regelung in § 582 I BGB: Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet, so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke."
Scheint also zumindest für diesen Fall die gesetzliche Regel zu sein, dass hier solche Arbeiten durchgeführt werden müssen.

Gibt es grundlegende Unterschiede zwischen Mieten und Pachten?

Bei der Miete darf man die Mietsache (nur) nutzen, bei der Pacht darf man die Pachtsache nutzen und die aus ihr erwachsenden Früchte genießen.

Frank